Das iPhone ist im Großen und Ganzen weltweit über Exklusivverträge an Mobilfunkanbieter gebunden. Bisher war auch in Frankreich ein solcher Exklusivvertrag zwischen Apple und Orange geschlossen. Jetzt hat das französische Kartellamt entschieden, dass Apple das iPhone nicht exklusiv über Orange vertreiben darf. Der Fall kam überhaupt erst durch den Konkurrenten Bouygues Telecom auf, der am 18. September 2008 eine Beschwerde einreichte. Demnach unterbinde ein Exklusivvertrag zwischen Orange und Apple die Wettbewerbsfreiheit.
Trotz dessen bleibt weiterhin offen, ob das iPhone in Frankreich auch über andere französische Mobilfunkanbieter vertrieben werden darf, da das jetzige Urteil nur „vorläufig“ sei. Man wolle die Vorwürfe gegen Orange, als Exklusivpartner, genauer prüfen. Zudem untersagte man Apple weiterere Exklusivverträge einzugehen. Der Exklusivvertrag wird allgemein stark kritisiert von den Konkurrenten in Frankreich, da neben der Bedrohung der Wettbewerbsfreiheit dem Kunden Preise und Gebühren für das iPhone aufgezwungen werden.