Mittlerweile liegt die Klage von mehreren französischen Mobilfunktanbietern in Frankreich gegen den iPhone-Exklusiv-Vertrag zwischen Orange und Apple über einen Monat zurück. Wir erinnern uns, Mitte Dezember entschied das französische Kartellamt, dass dieser Exklusiv-Vertrag nicht rechtens sei, da man so die Wettberwerbsfreiheit zwischen Mobilfunkanbietern unterbinde. Zunächst blieb das Urteil „vorläufig“, was Orange jedoch nicht daran hinderte in Berufung zu gehen.
Jetzt berichtet CNN, dass das Berufungsgericht den Antrag von Mobilfunkanbieter Orange ablehnte und das Verbot nachwievor bestehen bleibt. Orange behält sich weitere rechtliche Schritte offen. Ein Exklusiv-Vertrag stößt besonders bei den französischen Verbraucherschützern auf viel negative Kritik, weswegen es äußerst unwahrscheinlich ist, dass dieser Exklusiv-Vertrag je wieder zu Stande kommen wird. Zuletzt sind die Mobilfunk-Konkurrenten SFR und Bouygues sehr zufrieden und konnten bereits erste iPhones – auch ohne Vertragsbindung – verkaufen. Das Urteil hatte bereits Anfang Januar für deutlich höhere Verkaufszahlen des iPhone in Frankreich gesorgt.