Apple generierte vor kurzem den Passus der allgemeinen Datenschutzrichtlinien neu und sorgte nicht nur in der breiten Bevölkerung für Aufsehen und Empörung. Jüngst äußerste sich die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Problematik der Datensammlung und prüft aktuell die Rechtmäßigkeit des Handelns von Apple.
Anfang letzter Woche formulierte Apple die hauseigenen Datenschutzrichtlinien neu:
„Um standortbezogene Dienste auf Apple-Produkten anzubieten, können Apple und unsere Partner und Lizenznehmer präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geografischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit. Diese Standortdaten werden in anonymisierter Weise erhoben, durch die Sie nicht persönlich identifiziert werden.“
Die Bundesjustizministerin fordert ganz klar von Apple, dass hier mehr Transparenz beim Datenschutz geboten werden muss. Eine unverzügliche Offenlegung betreffend der einzelnen Daten, als auch die Zeitspanne und der Grund der Speicherung muss seitens Apple stattfinden.
Dem Spiegel gegenüber äußerste sich Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wie folgt:
„Den Nutzern von iPhones und anderen GPS-fähigen Geräten muss klar sein, welche Informationen über sie gesammelt werden…Es wäre „undenkbar“, wenn Apple tatsächlich Persönlichkeits- oder gar Bewegungsprofile seiner Nutzer erstellte…Hier sehe ich Apple in der Bringschuld, die von Steve Jobs vielbeschworene Transparenz auch tatsächlich umzusetzen…Ich erwarte, dass Apple deutschen Datenschützern Einblick in die Datenbanken gewährt.“
Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) vertritt die selbe Ansicht:
„Die unklaren datenschutzrechtlichen Regeln der Anbieter zeigen einmal mehr, dass das Datenschutzrecht den Internettechnologien hinterherhinkt.“
Thomas Hoeren, Richter und Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster äußert sich ebenfalls zur Thematik:
„Apple erklärt nicht klar, welche Daten sie eigentlich speichern. Der Nutzer weiß nicht, was wie lange in Verbindung mit welchen anderen Informationen gespeichert wird und wie er widersprechen kann“.
Nach deutschen Datenschutzrecht muss der Verbraucher über die Verwendung, Erhebung und dem Verbleib der Daten aufgeklärt werden. Diese Aufklärung muss desweiteren in einem gesonderten Schreiben Zustimmung erfahren. Eine Zustimmungserklärung in Form einer „Zusatzinformation“ bei der Inanspruchnahme gewisser Datendienste oder Installationen einzelner Programme reicht folglich nicht aus. Eine Belehrung bezüglich des Widerspruchs der neuen Datenschutzrichtlinien von Apple fehlt ebenfalls komplett. Zur Zeit wird geklärt, inwieweit die neuen Datenschutzrichtlinien gegen geltendes deutsches Recht verstoßen.
Quelle: Spiegel