In einem Interview mit der Onlinezeitschrift bazonline.ch/Newsnetz kritisierte der bekannte Schweizer Datenschützer Hanspeter Thür die Datenschutzrichtlinien von Apple. Die Richtlinien seien „komplex“ und würden dem Kunden zudem vorgaukeln, es ginge hierbei um den Schutz seiner Daten. Das Gegenteil sei jedoch der Fall!
Weiter kritisierte Thür aber auch die Kunden selbst. Diese müssten sich mehr mit den Inhalten der Vereinbarungen, die sie selbst elektronisch unterschreiben, auseinander setzen. Apple und auch anderen Unternehmen würde in vielen Fällen ein Freischein zur Datensammlung ausgestellt.
Mit den aktuellen Datenschutzrichtlinien ist es Apple nach Aussagen des Datenschützers sowohl möglich, Daten an Partnerunternehmen zu senden, als auch an den Staat, zum Beispiel bei einem laufenden Ermittlungsverfahren zu übergeben. Neben dem Namen, der Adresse des Kunden sowie seine Telefonnummer, etc., speichert Apple auch weitaus detaillierte Daten. So zum Beispiel, welche Apps der Kunde wann, wo und wie oft nutzt, die Standrotdaten sowie auch Informationen über das Surfverhalten und die Kreditkartennummer.
Dies seien nach Einschätzung des Datenschützers Hanspeter Thür hoch-sensible Daten, deren Schutz auf jeden Fall oberste Priorität genießen sollte. Zumindest da, wo der Kunde noch Einfluss habe und bestimmte „Features“ wie die Standrotermittlung deaktivieren könne, solle er dies auch tun.
Quelle: http://bazonline.ch/digital/computer/Apple-kann-die-Daten-an-den-Staat-weitergeben/story/26941778