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Einstweilige Verfügung gegen „eiPOTT“

Apple hat sich mit einem Gebrauchsartikelhersteller namens Koziol aus der Kleinstadt Odenwald angelegt. Der Grund: Seit 2009 vermarktet dieses Unternehmen einen Eierbrecher namens „eiPOTT“. Das Produkt wird dabei im trendigen Design gehalten, welches teilweise entfernt an das bekannte Apple-Produkt erinnert.

Bereits zwei Mal habe Apple versucht gegen das Produkt zu klagen, so die Frankfurter Neue Presse in einem aktuellen Artikel. Nun hat man es offenbar im dritten Anlauf geschafft eine einstweilige Verfügung zu erwirken und den Verkauf des Produktes zumindest temporär zu unterbinden.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass angeblich eine Verwechslungsgefahr mit dem iPod bestünde. Dabei stütze sich die Begründung in erster Linie auf die „Zeichenähnlichkeit“ des Namens der beiden Produkte. Das Recht auf die Kunstfreiheit gelte hier nicht, da das Gericht keine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung mit dem Produkt feststellen konnte.

In wie weit die durch Apple erwirkte einstweilige Verfügung gegen Koziol wirklich ein Problem für das Unternehmen darstellt ist jedoch fraglich. Schließlich geraten die Produkte dieser Firma so auch in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Die Kunden des „eiPOTT“'s reagieren inzwischen eher humorvoll auf die ganze Aktion. So teilte die Pressesprecherin des Unternehmens mit, dass man sich seitens der Kunden „wundere“, weshalb man keinen Kopfhörer an den „eiPOTT“ anschließen könne…

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2 Kommentare

  1. “ Das Recht auf die Kunstfreiheit gelte hier nicht, da das Gericht keine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung mit dem Produkt feststellen konnte.“

    Soll das ein Witz sein, liebstes Gericht?

  2. Das Apple sich wegen sowas aufregt mein Gott !!! Totaler schwachsin