Nach Berichten über ein Interview mit der Zeitschrift Internet World Business hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar teils scharfe Kritik am Apple-Konzern geäußert. Im Mittelpunkt der Kritik stand Apples Umgang mit persönlichen und sensiblen Informationen. Damit wird die aktuelle Datenschutzkampagne gegen Google nun auch auf Apple ausgeweitet.
Ohne Apple wörtlich zu erwähnen äußerte Schaar Folgendes:
dass in den Nutzungsbedingungen eines Smartphone-Apps ein Passus zur Verwendung von Standortdaten versteckt wird und das Telefon nicht vernünftig in Betrieb genommen werden kann, wenn man den Nutzungsbedingungen nicht zustimmt.
Schaar ist an dieser Stelle der Ansicht dass es eine Möglichkeit geben müsste, die Standorterkennung mittels iPhone ablehnen zu können, ohne dass dadurch für den User Nachteile oder Unannehmlichkeiten entstehen. Weiterhin solle der Verbraucher auch darüber informiert werden, wo, wie und wie lange Ortungsdaten gespeichert werden sollen, wer darauf Zugriff hat und mit welchen anderen Daten sie verbunden werden.
Jedoch machte der Bundesdatenschutzbeauftragte auch die Einschränkung, dass es ihm nicht darum ginge eine „gewollte Nutzung“ dieser Daten zu verhindern. Die Kritik (die ganz offenbar gegen Apple gerichtet ist) bezieht sich lediglich darauf dass ohne das (genaue) Wissen der Nutzer Daten weiter gegeben werden.