Der Rechtsstreit Apple vs Samsung, speziell im Fall des Galaxy Tabs 10.1, sorgt nicht nur in Australien für Aufsehen. Auch in Deutschland wird munter weiter geklagt. Schließlich gilt es einen empfindlichen Markt weiterhin zu beherrschen. Samsung muss dabei weitestgehend auf Eis gelegt werden, denn wer Produktdesigns kopiert sollte bestraft werden, so die Auffassung eines der wertvollsten Unternehmen der Welt . Apple fordert daher weiterhin das Verkaufsverbot von Samsungs Galaxy Tab 10.1 in Deutschland aufrecht zu erhalten. Bisher sieht das Ganze auch ganz gut aus für den in Cupertino ansässigen Konzern. Gestern meldete sich nun auch das Oberlandesgericht Düsseldorf zu Wort und teilt zumindest im Ergebnis die Meinung vom Landgericht. Das Galaxy Tab 10.1 darf weiterhin nicht in Deutschland verkauft werden.
„In dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc., USA, gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, und die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts heute entschieden, dass Samsung weder den Tablet-PC „Galaxy Tab 10.1“ noch den Tablet-PC „Galaxy Tab 8.9“ in Deutschland vertreiben darf.“
Obwohl das gestrige Urteil wieder ein kleiner Teilerfolg für Apple war, sehen zufriedenen Gesichter anders aus. Das Oberlandesgericht Düsseldorf berief sich bei der Urteilsbegründung entgegen der Auffassung des Landgerichts auf den Punkt des unlauteren Wettbewerbs, gegen den Samsung im vorliegenden Fall klar verstoße. Von einer Verletzung diverser Designpatente ist auf einmal nicht mehr die Rede.
„Der Vertrieb des „Galaxy Tab 10.1“ verstoße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, weil das Samsung-Modell das Apple-Tablet „iPad“ in unlauterer Weise nachahme (§ 4 Nr. 9 b) Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Samsung nutze das herausragende Ansehen und den Prestigewert des „iPads“ unlauter aus.“
Schließlich birgt das gestrige OLG Urteil auch einen kleinen Teilerfolg für Samsung. Der Verstoß gegen Design-Muster-Patente hätte in anderen europäischen Staaten ebenfalls Rechtscharakter. Das Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb gibt es jedoch nur in Deutschland. Apple wird somit im Kampf gegen Samsung auf dem europäischen Markt ein wenig gedämpft.
„Hingegen habe Samsung nicht das von Apple eingetragene Geschmacksmuster verletzt.“[…]Da der Anwendungsbereich des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb – anders als der Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz – auf Deutschland beschränkt ist, gilt das Verbot lediglich für das Bundesgebiet.“
Das vorläufige Verkaufsverbot im Hinblick auf das Galaxy Tab 10.1 sowie dem kleineren 8.9 Vertreter kann jedoch weiterhin von Samsung bekämpft werden. Eine endgültige Entscheidung ist also noch nicht getroffen.
Es immer noch spannend.
Im Prinzip finde ich Patente gut. Es soll ja nicht jeder einfach eine Idee klauen und damit ebenfalls Geld verdienen. Die Frage ist wie weit so ein Patent gehen darf. Wenn es zu weit geht schränkt es die Konkurrenz ein und damit den Wettbewerb. Dadurch geht der Druck verloren etwas besser zu machen als der Konkurrent.
Ähnlich wie als wenn jemand ein Patent auf runde Reifen hätte. Dann dürfte nur eine Firma Autos bauen oder muss die Reifen von der einen Firma kaufen oder hohe Lizenzgebühren entrichten.
Ist ja wie im Holocaust! Erinnert mich irgendwie an Intel versuchen ja auch mit solchen lächerlichen Methoden der Konkurrenz in die Suppe zu spucken, aber ist doch sowieso egal da Samsung schon längst ihr Überarbeitetes tablet auf den Markt geworfen hat
Deutschland, unser einig Gerichtekaufland. (auch nicht besser als unsere Minister)
Ein iPad für den Richter und iPhone für die Beirichter und die Welt ist im Idiotenrichterland wieder in Ordnung.
Karlheinz könnte man hier Voten, hättest du ein plus
armes tuktuk… :D bin ich echt gespannt wie das weiter geht fakt ist smsung hat seine strafe eh schon bezahlt und wird es auch noch weiter tun müssen…