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Analyst wegen Leaking von Apples Verkaufszahlen verhaftet

Aktuellen Berichten von Reuters zufolge, wurde in der vergangenen Woche der Börsenanalyst John Kinnucan festgenommen. Die Anklage lautet auf Insider-Handel und Wertpapier-Betrug. Er habe sich durch Beziehungen zu SanDisk und Flextronics sowie durch Bestechungen von Apple-Insidern in den Jahren 2008 bis 2010 die Verkaufszahlen aller Geräte aus den Informationen vor Bekanntgabe herleiten können.

Diesen Donnerstag wurde der (ehemalige) Börsenanalyst John Kinnucan für seine mutmaßliche Wirtschaftskriminalität zur Rechenschaft gezogen. Die im Manhattener Bezirksgericht eingereichte Klage lautet insgesamt auf Wertpapier-Betrug, Insiderhandel und Konspiration (geheime Zusammenarbeit mit Schädigungsabsicht).

Er habe von Angestellten der Firmen SanDisk Informationen erhalten haben, von denen man sich Apples Verkaufszahlen ableiten konnte, bevor diese veröffentlicht wurden. Diese Informationen habe der Analyst dann für Bares an örtliche Hedgefonds verkauft. Insgesamt soll Kinnucan damit 1,58 Millionen US-Dollar eingenommen haben. Im Zuge dieser Ermittlungen wurde auch Don Barnestson, Kinnucans „Spitzel“ bei SanDisk, angeklagt. Die nächste Anhörung für das Verfahren findet am Mittwoch, dem 22. Februar satt. Solange bleibt der Börsianer aufgrund von Fluchtgefahr in Gewahrsam der Ermittlungsbeamten.

Man muss allerdings dazu sagen, dass sich die Ansichten der Rechtsprechung um den Insiderhandel in den USA von denen aus Deutschland alleine schon vom Motiv heraus unterscheiden: Während hier vor Ort die Bestimmungen des WpHG den Schutz des Finanzmarktes zum Ziel haben, gilt es in den USA als Veruntreuung von den Insidern anvertrauten Informationen, und einem Vertrauensbruch. So kommt es in Deutschland recht selten zu tatsächlichen Verurteilungen, da sich die Frage stellt, ob sich jemand daran bereichert hat, und wenn ja, sich nur schwer ermitteln lässt ob solche Kursänderungen auf eine Marktmanipulation durch Insiderinformationen zurückzuführen sind oder nicht. In den USA hingegen, wie in diesem Fall, spielt das keine Rolle: Der Vertrauensbruch alleine, ist Grund genug zur Anklage.

Quellen: Reuters (engl.) / 9to5Mach (engl.) / MacNotes

Weiterführendes: Nur ein Rad im Getriebe (Buchtipp) / Insiderhandel in der Praxis (Wiki)

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5 Kommentare

  1. Gerechtigkeit. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

  2. So ist das, ich werde mich hüten Geschäftgeheimnisse auszuplaudern!!!
    Jeder kriegt das was er verdient

  3. Irgendwie verstehe ich hier nicht ganz was das Problem ist. Apple gibt doch regelmäßig zum Beispiel bei Keynotes die Verkaufszahlen bestimmter Geräte heraus. Zusätzlich werden auch die Quartalszahlen regelmäßig veröffentlicht. Anderen Quellen sollte man eh nicht glauben.

  4. @c0mm4nder

    2 Probleme:

    1. Ist es den Informationsgebern durch Geheimhaltungserklärungen verboten, solche zu verbreiten. Das ist in fast allen Unternehmen üblich.

    2. Und das ist viel gravierender, kann mit diesen vorzeitig und unrechtmäßig erworbenen Informationen die Börse manipuliert werden. Gute Infos erhöhen den Kurs, schlechte senken ihn. In beiden Fällen haben alle anderen Kapitalanleger aufgrund dieses unlauteren Wettbewerbs das Nachsehen. Die Aktie kostet plötzlich mehr, oder verliert an Wert, und das nur aufgrund von illegal erworbenen Informationen. Ist das fair? Wenn viele Menschen ihr erspartes Geld verlieren, weil eine Person sich an unrechtmäßigen Geschäftsgebaren bereichert?

    Wie du richtig erkannt hast, geht es nicht um die Informationen per se, sondern um die verbotene Vorzeitigkeit. Natürlich gibt es auch hier Unterschiede: Kernkapitalgeber werden Informationen immer vorher bekommen, doch dies ist angesichts des Risikos auch angemessen und vor Allem legal. Das grundlegende Problem an Insiderinformationen ist also die Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit auf einer illegalen Basis.

  5. Geschieht im zu recht! Aber ohne Vitamin B geht in dieser Zeit eh nichts mehr weder im Job noch im Privaten Leben… schade