Ob nun Facebook, die Stern-App oder die App der Tagesschau. Sie alle haben eins gemeinsam: Die Pull-to-Refresh-Funktion. Zieht man die Liste der News oder Status-Updates mit dem Finger nach unten, so wird sie aktualisiert. Eine simple Funktion, die neben den genannten Beispielen noch in zahllosen anderen Apps verwendet wird. Nun wurde bekannt, dass bei dem US Patent and Trademark Office ein Patentantrag anhängig ist, der die Funktion schützen lassen soll.
Eingereicht wurde der Antrag mit dem Namen „User Interface Mechanics“ von Loren Brichter im Jahr 2010. Damals arbeitete er noch für Tweetie. Die Firma wurde kurze Zeit später von Twitter aufgekauft. Sollte das USPTO dem Antrag entsprechen, so wäre die Pull-to-Refresh-Funktion Eigentum von Twitter. Aus Tweetie wurde dann die offizielle Twitter-App.
Der Antrag beschreibt
A method, comprising: displaying a content area; receiving input associated with a first command, the first command including a request to scroll the content area; and based on the first command, performing a second command, the second command being independent of the first command
Den Originalantrag findet ihr hier (engl.).
Der Antrag ist also sehr breit definiert. So wie er ausgeführt ist, beschreibt er nicht nur die Refresh-Funktion. Wenn Twitter das Patent zugesprochen bekommt wären damit alle Pull-Gesten geschützt, unabhängig davon welchen Befehl sie auslösen. Da die Funktion aber inzwischen derart weit verbreitet ist, besteht die realistische Chance, dass das USPTO den Antrag abgelehnen wird. Sollte dies jedoch nicht geschehen, könnte Twitter die Entwickler zwingen, ihre Apps entweder lizensieren zu lassen (was finanziell für die meisten Entwickler kaum machbar sein dürfte) oder aber sie umzuprogrammieren.
Alternativen bieten sich zwar einige an, jedoch ist keine so praktikabel wie Pull-to-Refresh. Andere Methoden wie „Shake-to-Refresh“ oder aber „Move-your-Device-in-a-circle-to-Refresh“ konnten sich nie wirklich durchsetzen.
Möglicherweise liegt in diesem Antrag auch der Grund, warum Apple die Funktion nie in die hauseigenen Mails (Mail etc.) integriert hat. Zwar kündigte Twitter nach dem Kauf von Tweetie an, anderen Entwicklern Pull-to-Refresh nicht verbieten zu wollen, aber es ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass Apple diese Funktion präventiv nie eingesetzt hat. Möglicherweise passt sie auch einfach nicht in die Designvorstellungen der Entwickler aus Cupertino. In den internen Apps wie Easy Pay oder Mobile Genius wird die Funktion interessanterweise genutzt.
Die Entwicklergemeinde sieht dem Patent jedoch entspannt entgegen. Laut zahllosen Tweet-Dialogen fürchten sie keine Flut von Patentklagen von Twitters Seite, wenn das Patent bestätigt wird.
Falls Twitter das Patent also zugesprochen wird, wäre das zwar ein weiteres Zeichen dafür, dass das Patentsystem in den USA revisionsbedürftig ist, eine wirkliche Auswirkung auf die Entwickler anderer Apps wird aber nicht erwartet.
Quellen: Gizmodo (engl.), iPodNN (engl.)
Von mir aus kann die Funktion direktin iOS integriert sein. Klar ist sie für Neukunden nicht direkt erkennbar aber ideal für Touchdisplays um mehr Fläche frei zu haben.
das geht doch nicht ..