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Youtube vs. GEMA: Richtungsweisendes Urteil im Streit um die Verwertungsrechte von Musik

Wer aus Deutschland heraus das Videoportal Youtube nutzt, der kommt früher oder später nicht um folgende Meldung herum: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar“. Zu lesen bekommt man das bei zahlreichen Musikvideos. Grund hierfür ist, dass die GEMA, die in Deutschland die Verwertungsrechte für Musik verwaltet, schon seit Jahren immer wieder mit Youtube zusammenstößt, wenn es um die Frage der rechtlichen Verantwortung für die Inhalte des Portals sowie ein Vergütungssystem für die Nutzung von geschützten Material geht. Vergangene Woche erging ein Urteil des Landgerichts Hamburg, dass sich als richtungsweisend für den Konflikt zwischen der GEMA und Youtube herausstellen könnte.

Das Urteil

In dem Verfahren ging es um  insgesamt 12 Videos, die die Gema nach eigenen Aussagen zufällig ausgewählt hat. Die GEMA bemängelte, dass es auch nachdem sie sich an Youtube wendet und um die Entfernung urheberrechtlich geschützter Videos von dem Portal fordert bis zu 1,5 Monate dauern kann, bis Youtube dieser Forderung nachkommt. In 7 Fällen folgten die Hamburger Richter der Argumentation der GEMA, für die verbleibenden Videos sahen sie keinen Handlungsbedarf, da diese nicht mehr angeboten wurden. Das Urteil ist erstinstanzlich, Youtube bzw. Google hat die Möglichkeit, vor  dem Oberlandesgericht Hamburg in Revision zu gehen.

 

Was bedeutet das konkret?

Die wahre Bedeutung dieses Urteils liegt nicht darin, dass 7 Videos nicht mehr auf Youtube angeboten werden dürfen. Die Videos wurden von der GEMA willkürlich gewählt und dienen exemplarisch dazu, eine klare Aussage über die Verteilung der rechtlichen Verantwortlichkeit für eventuelle Urheberrechtsverletzungen zwischen Youtube und dem User, der die entsprechenden Videos hochlädt zu erhalten.

Das Landgericht Hamburg bezieht zu dieser Frage wie folgt Stellung: Youtube fällt keine Verantwortung als „Täter“ zu, da die Videos von den Usern hochgeladen werden und nicht von Youtube selber bereitgestellt werden. Dennoch sehen die Hamburger Richter das Portal in einer sogenannten „Störerhaftung“. Da das Portal die technischen Möglichkeiten für die Rechtsverletzungen zur Verfügung stellt, ist es auch dafür verantwortlich, hochgeladene Inhalte zu kontrollieren. Dies kann sich bei 60 Stunden Videomaterial, das pro Minute bei Youtube hochgeladen wird, eher schwierig gestalten.

 

GEMA möchte Youtube zu Verhandlungen bewegen

2009 lief der Vertrag zwischen der GEMA und Youtube aus. Seitdem sehen User vermehrt die verhasste Meldung anstelle des Musikvideos, das sie sich eigentlich ansehen wollten. Die GEMA betont, dass sie nicht plane, Youtube fortan mit Klagen wegen einzelner Videos zu überschwemmen, sondern dass der Zweck des Verfahrens darin liege, die Videoplattform zu erneuten Verhandlungen zu bewegen. Die GEMA möchte sowohl an den Werbeeinnahmen, die durch die Videos entstehen beteiligt werden als auch einen Festbetrag pro Klick erhalten. Youtube wehrt sich gegen diese Forderung mit dem Argument, dass andere europäische Verwertungsgesellschaften viel entgegenkommender seien was die Preise angeht. Inwieweit das Urteil geeignet ist, Youtube zu Verhandlungen zu zwingen, wird sich zeigen.

 

Wie umgehe ich die Sperre?

In Anbetracht dieser Entwicklung halten wir es für sinnvoll, euch noch mal kurz darauf hinzuweisen, wie ihr die Sperren der Gema umgeht. Generell lässt sich diese Sperre einfach durch die Nutzung eines nicht in Deutschland angesiedelten Proxy-Servers umgehen. Nutzer des Browsers Firefox sollten einfach das Addon ProxTube installieren, das für entsprechende Videos einen Proxy-Server aktiviert.

 

Quellen: Zeit.de, Abendblatt.de

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3 Kommentare

  1. Richtungsweisen? Aber in welche Richtung? In die der Zukunft oder eher in Richtung Vergangenheit. Sieht man das eigentlich nur Deutschland solche Probleme beim Abschluss eines Vergütungsvertrages seitens YouTube mit den Urheberrechtsinhabern/Verwertern gibt, dann sollte man das von der GEMA geforderte Modell genauer betrachten. Die Bezahlung nach Abruf und nach einem komplizierten Punktewert ist weder Zeitgemäß noch praktikabel.
    Es wird Zeit das die GEMA ihr Geschäftsmodell überdenkt und den aktuellen Gegebenheiten anpasst. Mal abgesehen vom Internet und Youtube, bei denen die GEMA ebenso wie andere Verwertungsgesellschaften krampfhaft versuchen die Modelle der Analogen Welt auf die Digitale zu übertragen. Fragt doch mal wieso es immer weniger Kneipen mit Live-Musik zu finden sind. Die verlangten GEMA-Gebühren selbst für von Künstlern selbst vorgetragenen Stücken sind einfach so unattraktiv das es sich weder für die Kneipen lohnt noch den Künstlern damit gedient sind.

  2. Die GEMA ist halt eine Raffgierige Nuttensohngesellschaft. Wie alle grossen Konzerne und Gesellschaften.

  3. Die gema ist extrem wichtig für die musik, denn wenn die gema nicht dafür sorgen würde, die Msuiker uach Geld für ihre Arbeit blämen, dann müssten sich sämtliche Berufsmusiker nene anderen Job suchen und hätten keine zeit mehr gut Musik zu schaffen…

    Hier ein sehr schönes Podcast Interview mit Peter hempel von der GEMA…diese woche kommt noch das Interview mit Youtube…

    http://www.bonedo.de/artikel/einzelansicht/podcast-die-gema-ii.html