Das Oberlandesgericht in München hat das Urteil des Landgerichts im Berufungsverfahren der Streitsache Apple gegen Samsung bestätigt. Apple forderte eine Einstweilige Verfügung gegen Rivale Samsung, da das südkoreanische Unternehmen ein Patent des US-Konzerns angeblich wiederrechtlich nutze.
In München endete am Donnerstag ein weiterer Patentstreit. Vor dem Oberlandesgericht hatte Apple versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen zwei Produkte des Erzrivalen Samsung zu erzielen. In erster Instanz wies das Landgericht München die Klage ab. Streitthema war ein Patent, welches eine Technik zum Anzeigen von Informationen auf Touchscreen-Displays beschreibt. Auch das Scrollen, das Drehen und einige andere Grundlagen-Funktionen seien damit abgedeckt. Im Berufungsverfahren stützte das Oberlandesgericht nun die Entscheidung des Landgerichts. Für Branchenexperten ist das strittige Patent eines der wichtigsten des US-Konzerns.
Samsung reagiert auf die Vorwürfe und setzt sich europaweit dafür ein, das besagte Patent mit der Nummer EP 2126678 B1 als unrechtlich zu ungültig erklären zu lassen. Vor dem Landgericht München versuchte Apple bezugnehmend auf das Patent eine Einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb des Tablet-PCs Samsung Galaxy Tab 10.1 N und des Smartphones Samsung Nexus zu erwirken. Anfang des Jahres wiesen die Richter die Klage lauf Focus.de ab.
Erst Anfang der Woche konnte Apple im weltweiten Patentstreit mit Samsung einen Teilerfolg vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf für sich verbuchen. Dort hatten die Richter aufgrund von Patentverletzungen gegen Samsung entschieden und verhängten ein europaweites Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 7.7. Gleichzeitig aber musste sich Apple bei der Frage um das Samsung Galaxy Tab 10.1 N geschlagen geben. Nachdem der Verkauf des Galaxy Tab 10.1 bereits vor einigen Monaten verboten worden war, darf die Neuauflage des Tablet-PC´s weiterhin in den Regalen stehen.