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Apple vs. Samsung: Ex-Apple-Designer verweigert Aussage

Im 2,5 Milliarden US-Dollar-Prozess könnte es für Samsung schwer werden, Apple das Nachahmen des Sony-Designs nachzuweisen. Die Anwälte des südkoreanischen Unternehmens bauten bisher sehr darauf, dass Apple das Design des iPhones maßgeblich von Sony-Produkten übernommen habe. Nun aber verweigert Shin Nishibori, ein ehemaliger Designer Apples, die Aussage vor Gericht.

Shin Nishibori könnte Licht ins Dunkel bringen und der bereits vor wenigen Tagen aufgeworfenen Frage nach einem Ideenklau Apples bei Sony mit Antworten begegnen. Wie es von Samsung hieß, habe der ehemalige Apple-Designer die Ideen für seinen iPhone-Prototypen von Sony übernommen. Damit möchte das südkoreanische Unternehmen beweisen, dass einige Designelemente des iPhones weniger schützenswert seien. Der fragliche iPhone-Prototyp ähnelt dem ersten iPhone und wurde, wie Apple sagt, aus Spaß mit dem Firmennamen ‚Sony‚ beschrieben. Den Vorwürfen Samsungs begegnete man zum Erstaunen der Anwälte mit Prototypen, die knapp ein Jahr vor dem Nishibori-Modell entworfen worden waren und definitiv große Ähnlichkeiten mit dem iPhone besitzen. Apple gibt weiter zu, durch einen Zeitungsartikel, in dem Sony-Entwickler über die Zukunft technischer Geräte sprechen, auf einige Ideen für die Umsetzung des iPhones gekommen zu sein. Der Impuls sei also zwar von Sony ausgegangen, an einem echten Produkt habe man sich jedoch nicht orientiert.

Samsung versucht nun, den angeblichen Ideenklau Apples zu beweisen. Dazu wollte man laut zdnet.de auch Shin Nishibori im Zeugenstand befragen und so belegen, dass das iPhone-Design von Sony-Geräten beeinflusst worden ist. Das hieße in der Tat auch, dass die iPhone-Optik weniger schützenswert wäre. Nishibori allerdings verweigert die Aussage. Sein Anwalt schrieb Richterin Lucy Koh, dass sein Mandant mit Wohnsitz auf dem 3.000 Kilometer entfernten Hawai nach einer Krankheit noch nicht fit wäre, um die Reise nach San Jose in Kalifornien anzutreten. Hinzu käme ein Verfahrensfehler, sodass die Vorladung nicht rechtens sei. So fühle sich der ehemalige Apple-Designer nicht verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen.

Für Samsung könnte dies einen schweren Schlag in der Prozesstaktik bedeuten. Zusätzlich wurde bekannt, dass die Richterin die Beweisführung Samsungs bezüglich der Sony-Problematik nicht weiter dulde. Bereits in der Vorverhandlung sei das Thema drei Mal ausführlich diskutiert worden. Damit sollte der wichtigste Stützbalken für Samsungs Abwehr der Klage nun eingeknickt sein. Wie sich das Unternehmen weiter verteidigen wird, ist noch nicht klar.

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Ein Kommentar

  1. Ich sehe hier keinen Anhaltspunkt, dass der Ex-Designer die Aussage verweigern würde, er kann ledglich aus gesundheitlichen Gürnden derzeit nicht erscheinen (und die Ladung wird als fehlerhaft angesehen).
    In Deutschland würde das mit der Ladung nicht zählen, denn durch die Antwort des Anwalts ist klar, dass die Ladung angekommen ist und somit wirksam (geheilt). Zweitens könnte ein beauftragter Richter am Wohnort den Zeugen befragen. So ähnlich dürfte das in den USA nun auch sein. Aufgeschoben ist daher nicht aufgehoben.