Der Bundesverband der Verbraucherzentralen machte nun mit einer Kritik auf sich aufmerksam, die gegen die kalifornischen Unternehmen Apple und Google und deren App Store bzw. Play Store gerichtet ist. Demnach seien die Angebote rechtswidrig, was den Einsatz hierzulande betrifft. Als Gründe für diese Behauptung geben die Verbraucherschützer an, dass ein Impressum fehlen würde und dass sich zahlreiche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Nachteil für den Verbraucher auswirken.
Die Verbraucherschützer nahmen die App Stores der verschiedenen Anbieter unter die Lupe und kamen zu dem Schluss, dass weltweit agierende Unternehmen, wie Apple und Google die deutschen Vorschriften missachten. Dies wurde nun in Berlin mitgeteilt.
Die beanstandeten Klauseln in den AGBs beziehen sich zu einem Großteil auf den Umgang mit privaten Daten des Kunden. So fehlt laut den Verbraucherschützern eine Einwilligung der Verbraucher zur Nutzung der Daten. Insgesamt sind davon bei Apple und Google jeweils 25 Klauseln betroffen, die nun rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. So wird auch beispielsweise auch der hohe Umfang der iTunes-AGB sowie deren kleine Schriftgröße kritisiert. 21 Din-A4-Seiten bei der Schriftgröße neun sind den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge.
Neben Apple und Google wurden bereits Nokia und Microsoft abgemahnt, die jedoch die Fehler bereits beseitigten. Beim iPhone-Hersteller und dem Internetkonzern sieht es aber nicht so aus, sodass die Verbraucherschützer nun vor einem Berliner Gericht eine Klage eingereicht haben. Der Termin der ersten Verhandlung steht noch nicht fest. Dennoch bewirkt dies nun, dass sich Apple und Google mit diesem Thema auseinandersetzen muss.