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Amerikanische Verbraucher verklagen Apple wegen iPhone Netlock

Amerikanische iPhone Nutzer haben jüngst eine Sammelklage gegen Apple beim zuständigen Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien erhoben.  Dem Unternehmen aus Cupertino wird vorgeworfen aufgrund des iPhone Netlocks und der damit aufgezwungenen Bindung an einen AT&T Vertrag, gegen Kartellrecht (Sherman Antitrust Act) verstoßen zu haben. Darüber hinaus wird auch eine  Verletzung des Digital Millenium Copyright Act (DMCA) geltend gemacht. Apple habe beim Launch des ersten iPhone Gerätes einen geheimen Vertrag mit AT&T geschlossen, der die Käufer fünf Jahre lang dazu zwingen sollte lediglich die Vertragskonditionen dieses einen Netzbetreibers zu nutzen. Im Gegenzug wurde Apple eine Gewinnbeteiligung pro abgeschlossenen Vertrag suggeriert. Um die Exklusivität von AT&T auch zu gewährleisten wurde spezielle Software auf den iPhone-Modellen installiert, die einen Wechsel des Mobilfunkanbieters unmöglich machte.

Apple wird erneutes Ziel einer Klage

Thomas Buchar und Zach Ward sind die beiden Köpfe der aktuell erhobenen Sammelklage gegen Apple. Im Fokus des Klagebegehrens steht vor allem der iPhone Netlock, den Apple seit 2007 auf den Geräten entsprechend installiert. So heißt es unter anderem in der Klageschrift, dass Apple 2007 einen geheimen Vertrag mit AT&T geschlossen habe. Dieses Abkommen würde dem amerikanischen Netzbetreiber eine gewisse iPhone Exklusivität zusprechen, die in dieser Form nicht tragbar sei. Ein ähnliches Szenario kennen wir ja ebenfalls von der deutschen Telekom. Apple habe beim Vertrags-Abschluss jedoch den Angaben der Kläger zufolge nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass AT&T ausschließlich die nächsten fünf Jahre genutzt werden muss. Somit wurden die Verträge unterzeichnet ohne der 5-Jahres-Exklusivität entgütig zuzustimmen.

Desweiteren wird Apple der Vorwurf gemacht gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) verstoßen zu haben. Dieser Vertrag ließe Ausnahmen für Besitzer von Mobilfunkgeräten zu, Veränderungen auf Software-Ebene vornehmen zu können um den freien Wettbewerb nicht zu behindern. Apple habe jedoch die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher eingeschränkt um somit eine erhörte Preisgestaltung für das iPhone bei den Mobilfunkanbietern zu begünstigen. Diese Argumentationen gehen aus der Klageschrift vom 19. Oktober 2012 hervor.

Apple droht Schadenersatzzahlung und die Lösung von AT&T

Die Kläger fordern von Apple Schadenersatz und darüber hinaus es künftig zu unterlassen iPhones mit spezieller Software zu behandeln, die das Wechseln der SIM-Karte bzw. des Mobilfunkanbieters unmöglich machen. Desweiteren soll Apple entsprechende Entsperrcodes für gelockte Geräte zur Verfügung stellen. Zuletzt fordern die Kläger mehr Transparenz im Hinblick auf den Verkauf von iPhone Geräten mit Netlock.

Im Jahr 2011 gab es bereits eine Sammelklage gegen die entsprechenden Carrier. Diese wurde jedoch vom Supreme Court abgeschmettert.

iPhone Netlocks scheinen wieder Trend zu werden

Der Trend hin zum Netlock von Smartphones scheint aktuell auch in Deutschland wieder einzukehren. Während die Telekom nach wie vor Geräte mit einem zweijährigen Netlock verkauft, biete auch Vodafone jüngst das iPhone 5 wieder mit einem Netlock an. Einzig und allein O2 bleibt den alten Vorsätzen treu und verkauft das neue Apple iPhone auch weiterhin ohne Netlock.

Die Sammelklage von Thomas Buchar und Zach Ward gegen Apple wird uns wohl künftig noch beschäftigen. Der Ausgang ist bisher ungewiss. Sollten die beiden aber Erfolg haben, wird Apple einige Änderungen, im Hinblick auf den Vertrieb des iPhones in den USA vornehmen müssen.

via Zdnet.de

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3 Kommentare

  1. Wow! Ich darf jetzt also Armani und Hugo Boss verklagen weil sie ihre Klamotten nicht bei Aldi verkaufen.
    Klar hätten sie auf die 5-Jahresbindung hinweisen sollen, auf den kaffeebechern muss schließlich auch stehen „Vorsicht! Heiß!“ Amerika – du Vorbild aller Nationen. Danke

  2. die amis verklagen alles und jeden ^^

  3. Also ich hab da so meine Zweifel, ob man das so vergleichen kann.
    Wenn ich das richtig sehe, geht es in erster Linie wohl um die früher auch in Deutschland bestehende Einschränkung, das man ein IPhone NUR über die Telekom bekommen konnte (Vertragsfreie waren nur über merkwürdige Umwege zu bekommen) und damit an einen teuren Anbieter geknebelt wurde. Bis zum 3 GS war das so, erst dann verlor die Telekom ihre Monopolstellung und es gab auch frei verkäufliche IPhones.
    Solange es also frei verkäufliche Iphones gibt, denke ich nicht, dass Apple in die Pflicht zu nehmen ist.

    Natürlich verstehe ich die Provider, die subventionierte Handys natürlich sperren wollen — da liegt es an mir als Nutzer, diese Scheinangebote nicht zu nutzen und vertragsfrei das Iphone zu erwerben um mir dann den Provider meiner Wahl zu suchen – bzw. im Ausland problemlos die lokalen Anbieter per Sim-Karte einwechseln zu können.
    Bei O2 wird das Handy nicht subventioniert sondern lediglich zum sogar etwas erhöhten Preis als Ratenkauf erworben. Da muss O2 kein Sim- bzw. Netlock einsetzen.

    Es geht also nur um die Frage ob Apple vertragsfreie Geräte auf einem freien Markt verkauft oder Geräte nur über einen Monopolist erwerbbar sind. In diesem Fall wäre dann Verbraucherschutz sinnvoll um Monopolstellungen zu vermeiden, die nur der Ausbeutung von Nutzern dienen.