Apple hält eine Vielzahl von Patenten. Und immer wieder kommen neue hinzu, sodass es schwer ist, im Patentdschungel des Unternehmens den Überblick zu behalten. Ein Patent jedoch gibt es, das aus allen anderen Patenten hervorsticht. Das betreffende Patent schützt die zentralen Multitouch-Navigationsgesten auf dem iPhone und iPad und wurde nach seinem Erfinder auf den Namen „Das Steve Jobs Patent“ getauft. Es handelt sich dabei um eines der wichtigsten Patente, die Apple innehat. Und gerade dieses Patent wurde kürzlich vom US Patent and Trademark Office für vorläufig ungültig erklärt.
Wegweisendes Patent
Das Patent Nr. 7,479,949 trägt den Titel „touch screen device, method, and graphical user interface for determining commands by applying heuristics“ und führt Steve Jobs als Erfinder. Eingereicht wurde es im April 2008, anerkannt dann ein Jahr später. Das Patent schützt 20 Punkte, darunter die wichtigsten Wisch-Gesten, die die Navigation auf Apples iOS-Geräten ausmachen.
Das Patent ist sehr wichtig für Apple und wurde bereits in mehreren Verfahren gegen Samsung und Motorola verwendet. Selbst Apples Anwälte bezeichnen es wegen seiner Wichtigkeit und seines Erfinders als „Steve Jobs Patent“.
USPTO erklärt das Patent für vorläufig ungültig
Das US Patent and Trademark Office (USPTO) hat in der vergangenen Woche eine sogenannte „Office action“ ausgegeben, mit der das Patent vorläufig für ungültig erklärt wurde. Ähnliches geschah bereits im Oktober mit Apples Rubberbanding-Patent, also dem Patent, dass das Zurückschnellen von Seiten beim Scrollen unter iOS schützt.
Das Patent hat große Bedeutung in Apples Patentstreitigkeiten. In einem Verfahren gegen Motorola erklärte US-Bundesrichter Richard Posner das Patent bereits für teilweise ungültig und untersagte Apple, es weiter als „das Steve Jobs Patent“ zu bezeichnen. Als das USPTO Ende des letzten Monats Steve Jobs mit einer Ausstellung seiner Patente gedachte, nahm das betreffende Patent noch eine zentrale Rolle ein. Zudem wies das USPTO 2010 eine Anfrage zurück, das Patent erneut zu untersuchen. Nun jedoch scheint man einer entsprechenden Anfrage nachgegeben zu haben, und das Patent ist vorläufig ungültig.
Was bedeutet das?
Bei einer „Office action“ des USPTO handelt es sich um eine nicht-finale Entscheidung. Das Verfahren sieht vor, dass der Patentbesitzer die Gelegenheit erhält, auf die Untersuchung des USPTO zu reagieren. Daraufhin trifft das Büro seine endgültige Entscheidung. Damit ist jedoch das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Erklärt das USPTO ein Patent endgültig für ungültig, so bleiben dem Patenthalter immer noch der Weg vor den Federal Circuit der USA, in einigen Fällen sogar vor den Supreme Court.
Tatsächlich ist es so, dass die meisten Patente, die in die Reexamination durch das USPTO eingehen, diese auch überleben. In manchen Fällen muss das Patent angepasst werden, in den wenigsten Fällen ist es im Ergebnis endgültig ungültig.
Sollte es dennoch passieren, dass sowohl das Rubberbanding-Patent als auch das „Steve Jobs Patent“ dauerhaft ungültig bleiben, so würde Apple zwei wichtige Patente verlieren. Dennoch wäre dies kein Weltuntergang, da Apple noch zahllose weitere Patente besitzt, die, wenn die Notwendigkeit besteht, vor Gericht verwendet werden könnten.
Patentrechtsexperte Florian Müller von FOSS Patents stellte klar, dass er das „Steve Jobs Patent“ nie besonders mochte, da es eher das Recht schützt, ein Problem zu lösen, als die spezifische Lösung. Wie es mit dem Patent nun weitergeht, wird die Zukunft zeigen.
Man kann natürlich auch mit solchen Entscheidungen eine Firma gewollt kaputt machen.
Da fragt man sich dann, was wieder unter den geheimen Unterhändlern an Richter – und Institutionen gezahlt wird, um dieses Ziel umzusetzen. Denn….. Apple fertigt ja nun mal kein nützliches Kriegsmaterial wie manch anderer.
@Macfee: Nach allem was ich gehört habe, benutzt das Militär auch iPads & Phones.
Wie heißt es in einer Schweizer Werbung: Wer hat’s erfunden? Wer hat es erfunden, entdeckt und zum Patent angemeldet? Das kann doch für Spezialisten nicht so schwer sein, etwas Neues noch nicht vorhandenes zu erkennen. Es muß doch zu klären sein, ob es die Wischgesten schon gab oder nicht.
Zitat Der Apfel ↑:
Ups…was ist das für ein Argument? Mir ist nicht bekannt, das durch ein IPad jemand zu Tode gekommen ist. Ich denke schon, dass es da einen deutlichen Unterschied gibt, ob ich ein Kriegsgerät herstelle oder nicht.
Es war von nützlichen Kriegsmaterial die Rede….
Wenn Apple diese beiden Patente verlieren sollte – wovon ich nicht ausgehe – hätte das direkte Auswirkungen auf Samsung versus Apple in den USA, also mindestens in der Revision.
Wovonbich aber ausgehe ist, das Apple im März das europäische Geschmacksmuster verlieren wird in Alicante, dort läuft auch die Überprüfung.
Zitat Der Apfel ↑:
Ok, nützlich versteheich in diesem Zusammenhang ironisch.
*lach* — klar, wenn jemand mit seinem Iphone oder Ipad natürlich jemanden mittels Facebook und Freunde-app orten und dann kalt machen kann, ist nach „der Apfel“ ein Iphone oder Ipad auch ein Mordinstrument.
Was ich sagen wollte, oftmals vermischen sich die Interessen von Entscheidern mit Staatsdruck der aber nur entsteht, wenn der Staat davon militärische Vorteile hat. Die wiederum hat er aber nur, wenn Drohnen, Kampfroboter, Waffen, Kriegsschiffe gebaut werden. Wer baut die?? Konzerne die das Geld haben Politik zu beeinflussen und dann machen Politiker auch schon mal Druck auf Ämter und Gerichte wohlgefällige Urteile zugunsten der Rüstungskonzerne zu treffen. Tja und da hat Apple schlechte Karten, weil die Geräte schaffen die den Menschen das Leben am Computer erleichtern aber nicht Kriegsmaterial für den Kampf ums Geld oder Öl.
Das nächste Mal mach ich aber ne Zeichnung dazu.