Im vergangenen Jahr berichteten wir mehrfach über die Klage des US-Justizministeriums gegen Apple und 5 Publisher, die E-Books vertreiben. Das Department of Justice hat schwerwiegende Kartell- und Monopolvorwürfe gegen Apple und die Verlage erhoben. Es geht um Preisabsprachen, Apples most favoured nation Klausel und das Agency-Modell. Nun ist der letzte der beklagten Verlage mittels einer außergerichtlichen Einigung aus dem Verfahren ausgeschieden und Apple verbleibt alleine in dem Verfahren, das dieses Jahr beginnen soll.
Einigung im Sinne der Kunden
Apple und den Verlagen wurde vorgeworfen, mit dem Agency-Modell die Konkurrenz auf dem E-Book-Markt einzudämmen. Nach diesem Geschäftsmodell setzen die Verlage die Preise im iBook Store und dürfen ihre E-Books dann unter der most favoured nation Klausel in keinem anderen Store zu einem niedrigeren Preis anbieten. Da Modell ist das Gegenstück zum Wholesale-Modell, das z. B. Amazon betreibt und das es den Retailern erlaubt, die Preise für die Produkte im Store selber festzulegen.
Bei den beklagten Verlagen handelte es sich um die Häuser Penguin, Hachette, Simon and Schuster, Harper Collins und Macmillan. Bis auf letzteren haben alle Verlage sich schon vor einiger Zeit mit den Ermittlern des Department of Justice außergerichtlich geeinigt und sind so aus der Klage ausgeschieden. Und auch Macmillan ist nun zu einer Einigung gekommen. Die Einigungen sind im Sinne des Kunden, da das Agency Modell zu höheren Preisen für E-Books führt. Das Wholesale-Modell erlaubt eine gesündere Konkurrenz und ermöglicht es den Retailern, E-Books auch günstiger anzubieten.
Apple: Last man standing
Einzig Apple verbleibt nun im Fadenkreuz des US-Justizministeriums. Das Unternehmen streitet die Vorwürfe vehement ab, und es sieht bisher ganz danach aus, als wäre Apple bereit, die Sache vor Gericht auszutragen, auch wenn Cupertino wie immer keine offiziellen Angaben macht. Die Hauptverhandlung in dem Verfahren ist für den 3. Juni dieses Jahres angesetzt. Bis zu einem Urteil kann auch Apple noch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung wahrnehmen.
(via TUAW)