DRM – Digital Rights Management – heißt die Technologie, die verhindert, dass über Online-Portale erworbene digitale Inhalte weitergegeben werden können. Apple nennt seine DRM-Methode „Fair Play“, und sie reguliert, wie im iTunes oder iBook Store erworbene Inhalte verwendet werden können. Ein Patentantrag von Apple zeichnet uns nun eine Entwicklung, die eigentlich schon länger überfällig ist. Beschrieben wird eine Methode, die es möglich machen würde, die DRM-geschützten Inhalte weiter zu verkaufen oder zu verleihen.
Lebensnahe Entwicklung
Der Weiterverkauf und der Verleih von DRM-geschützten Inhalten sollte eigentlich schon länger geregelt sein. Kaufe ich einen Film auf DVD oder ein Buch, so darf ich das gute Stück schließlich auch weiterverkaufen und verleihen. Der Europäische Gerichtshof hat sich im Juli 2012 speziell mit der Frage beschäftigt, ob die Lizenzen für Software weiterverkauft werden können. Der EuGH bejahte dies, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine DVD oder einen Download handelt. Konsequenterweise muss dies auch für Videos, Musik und e-Books gelten. Allerdings lässt auch das EuGH-Urteil eine Hintertür: Für Inhalte, die an Benutzerprofile gekoppelt sind, muss ein Weiterverkauf nicht ermöglicht werden. Das ist bei Apple der Fall, die im Patentantrag beschriebene Leistung wäre also auch nach der Rechtsprechung des EuGH freiwillig. So will Apple die Verkaufs- und Verleihmöglichkeit für im App Store erworbene Apps auch weiterhin nicht erlauben.
Wie sieht Apples Methode in der Praxis aus?
Apples Patentantrag beschreibt nun eine Methode, die genau das möglich macht. Sollte der Antrag auch tatsächlich umgesetzt werden, so könnte man in Zukunft bei Apple gekaufte Inhalte sowohl verkaufen als auch verleihen. Und das soll wie folgt funktionieren.
Inhalte werden wie gewohnt über den iTunes oder iBooks Store gekauft. Wenn nun aber ein gekaufter Film geschaut oder ein e-Book gelesen wurde, hat man in den meisten Fällen keine Verwendung mehr dafür und möchte es eventuell weitergeben. Die Basis hierfür könnte in iTunes geschaffen werden. Die Rechte an den Inhalten wären dann per Knopfdruck von einem möglich. Konsequenterweise wäre dann das Video oder Buch in der iTunes-Mediathek des ursprünglichen Käufers nicht mehr verfügbar. Verkauft wird dabei nicht der Inhalt selbst, sondern die Lizenz zur Nutzung. Es wäre also auch möglich, Inhalte zu verkaufen, die nur in der Cloud existierten und nie auf einem Gerät des Users waren.
Keine Angaben finden sich im Patentantrag darüber, wie die Zahlung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ermöglicht werden soll. Denkbar und wahrscheinlich wäre es aber, dass über die iTunes-Konten der User zu lösen. Der Käufer bekommt den vereinbarten Preis abgezogen, der dann dem Verkäufer gut geschrieben wird. Natürlich erst, wenn eine Gebühr für den Verkauf an Apple geflossen ist.
Der Antrag beschäftigt sich auch mit Bedingungen für die Preisgestaltung. So wäre der Weiterverkauf eines Films beispielsweise in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf nur für einen Preis über 10 Dollar möglich, danach darf der Film nicht unter 5 Dollar verkauft werden.
In dem System wäre auch eine Leihe möglich. Der User bestimmt eine Leihdauer, und die Lizenz geht für diesen Zeitraum an den Ausleihenden unentgeltlich über. Apple könnte hier auch eine Höchstleihdauer festsetzen. Nach Ablauf der Leihdauer verschwindet der Inhalt einfach wieder aus der Mediathek des Ausleihenden, ähnlich wie es jetzt geschieht, wenn man Filme von Apple selber leiht.
Ein ähnlicher Patentantrag, der den Weiterverkauf von Büchern und Videos ermöglicht, wurde übrigens auch von Amazon eingereicht.
Wie sinnvoll ist ein Gebrauchtmarkt für digitale Inhalte?
Die Umsetzung des Patentantrags würde bedeuten, dass ein Gebrauchtmarkt für digitale Inhalte von Apple ermöglicht würde. Auf Internetplattformen könnten auch völlig unbekannte User Verkäufe oder leihen vereinbaren und so einen riesigen virutellen Umschlagplatz schaffen. Für den Verbraucher klingt das erst einmal toll. Aber von Seiten des Unternehmens gibt es schwerwiegende Argumente, die gegen das Modell sprechen.
Fangen wir mit dem Verkauf an. Bei physikalischen Gegenständen wie DVDs oder aber auch Büchern und CDs gibt es Abnutzung. Eine DVD kann nach einem Jahr Kratzer haben, ein Buch zerfleddert sein. Digitale Inhalte nutzen nicht ab. Demzufolge könnte das Kaufinteresse der User bei gebrauchten digitalen Inhalten höher sein als bei gebrauchten Gegenständen. Wer ein e-Book gebraucht kaufen kann, muss nicht mehr auf den iBook Store zurückgreifen. Apple gingen dadurch Gewinne durch die Lappen.
Auch beim Verleih gilt ähnliches. Bei physikalischen Gegenständen ist ein Verleih nur unter Freunden praktikabel. Onlineplattformen, auf denen völlig Fremde untereinander Inhalte verleihen können, würden aller Wahrscheinlichkeit auch zu Verlusten führen.
Wie immer handelt es sich bisher nur um einen Patentantrag. Ob dieser letztlich umgesetzt wird, steht auf einem ganz anderem Blatt.
Wie seht ihr das? Wäre ein solches System wünschenswert?
(via AppleInsider)