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Apple Stores in Frankreich: 10.000€ Strafe aufgrund unzulässiger Arbeit nach Ladenschluss

Der Ansturm auf Apple Stores in ungebremst, vor allem zum Start neuer Produkte ist es deswegen notwendig, dass die Mitarbeiter auch nach Ladenschluss noch Demo-Geräte aufbauen und den Laden umräumen und gestalten. Laut einem Gerichtsurteil ist die Arbeit der Mitarbeiter in der Nacht nun jedoch nicht mehr zulässig, für den Verstoß muss Apple 10.000€ Strafe zahlen.

Die Klage gegen Apple ging von einer französischen Gewerkschaft aus, deren Anhänger sich darüber beschwert hatten, in den Apple Stores teilweise noch bis tief in die Nacht arbeiten zu müssen. Neben der Strafe von 10.000€ muss Apple bei jedem weiteren Verstoß gegen das Urteil weitere 50.000€ Strafgebühr zahlen.

Apple geht in Berufung

Das französische Gericht definiert dabei die Zeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Während die französischen Retail-Stores ihre Pforten um 21 Uhr schließen, war es bisher üblich, dass die Mitarbeiter danach noch knapp zwei Stunden in dem Laden beschäftigt waren, um aufzuräumen und die Geräte für den nächsten Tag vorzubereiten. Betroffen sind von dem Urteil unter anderem die Apple Stores in der Pariser Oper und Saint Herblain, die zu den schönsten der Welt zählen

Apple hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Berufungsprozess wird für den 16. April 2013 erwartet. (via)

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Ein Kommentar

  1. Da sieht man mal wie krank diese elenden franzecken sind!!!
    Gibt’s bei denen keine Nachtschichten oder was!??
    Ist ja wohl unmöglich sowas!!!
    Der Laden muss doch gereinigt und die Geräte überprüft werden!!!
    Sollen die das etwa während der Öffnungszeiten machen!?? – das ist vielleicht froschfresser like, aber sicher nicht Apple like!!!
    Hoffentlich tritt Apple denen in der Berufung kräftig in ihren faulen Franzosen ar…!!!