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Samsung vs. Apple: Case Management Statement soll die zweite Klage in den USA einengen

Apple vs. Samsung. Die unendliche Geschichte. Der Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen ist kaum noch zu überblicken.  Allein in den USA laufen zwei Verfahren, die beide große Wellen schlagen. Das Milliardenurteil, dass eine Jury im August 2012 fällte, muss zumindest teilweise überarbeitet werden. Gleichzeitig läuft in den USA aber auch ein zweites Verfahren, das sich mit neueren Patenten gegen neuere Geräte wendet als das erste. Auch in diesem Verfahren heißt die Richterin Lucy Koh. Diese forderte beide Parteien vor einiger Zeit auf, ihre Klageziele neu zu überarbeiten und einzuengen. Apple und Samsung machten nun mit einem zusammengelegten Case Management Statement einen entsprechenden Versuch.

Wohlgemerkt: „Zusammengelegt“ bedeutet lediglich, dass beide Unternehmen ihre Vorschläge in einem gemeinsamen Schriftstück einreichten. Wie Florian Mueller von FOSS Patents berichtet, ist  das allerdings schon die einzige Gemeinsamkeit der Vorschläge. Die original Klageschriften enthielten auf jeder Seite 8 Patente, deren Verletzung gerügt wird. Diese Zahl hat sich bisher nicht geändert, soll aber noch weiter eingeschränkt werden.

Apple schlägt vor, die Nummer der geltend gemachten Patente pro Seite auf 5  und die Nummer der einzelnen Ansprüche auf 12 pro Patent zu limiteren. Samsung dagegen möchte lediglich 5 Ansprüche pro Patent zulassen, aber 8 sogenannte „invalidity claims“ pro Anspruch zulassen, während Apple diese Nummer auf 5 limitieren will. Auch wenn das sehr technisch klingt, liegen hier in beiden Vorschlägen sehr unterschiedlich große Angriffsflächen, auf denen eine Partei den Gegner angehen kann.

Außerdem ist man sich uneinig über die Anzahl der Produkte, die angegriffen werden dürfen. Apple führte aus, dass es eine unfaire Behandlung sei, wenn beide Seiten die gleiche Anzahl an Produkten angreifen dürfen. Schließlich ist der Produktkatalog von Samsung viel breiter gefächert als der von Apple. So könnte Apple im Ergebnis Produkte aus der Klage ausklammern müssen, während Samsung gleichzeitig alle gewünschten Apple Produkte umfassen könne.

Da es unwahrscheinlich ist, dass beide Parteien sich auf ein Vorgehen einigen können, wird es wohl am Gericht hängenbleiben, eine Entscheidung zu treffen und die Ausmaße der Klageschriften anzuleiten. Wie gesagt: Auch wenn es sich hier scheinbar um ein furchtbar theoretisches juristisches Problem handelt, wird die Entscheidung von Lucy Koh große Auswirkungen auf das Ausmaß haben, das das zweite Verfahren in den USA annehmen wird. Koh selber sollte vor allem darum bemüht sein, in dem zweiten Verfahren ein derartiges Chaos nach dem Urteil zu vermeiden, wie wir es im Moment im Bezug auf das Urteil aus dem vergangenen August erleben.

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5 Kommentare

  1. Eindeutig die falsche Richterin für diesen Fall, nachdem sie die erste Runde in den Sand gesetzt hat, indem sie die Laien – Jury allein gelassen hat.

  2. Also ich finde jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo ich nicht mehr durchblicke.
    Statt einfacher, wird’s undurchsichtiger.

  3. Apple rules!!!
    TOD SAMSUNG!!!

  4. Zitat ispeedy :

    Apple rules!!!
    TOD SAMSUNG!!!

    Du bist echt peinlich!!!!!!!!!!!!!!!

  5. Kurmrali, kannst du eigentlich auch mal etwas inhaltlich und zum Thema von dir geben oder geht es dir hier nur darum die Leute anzubissen.