Mit einer verbraucherfreundlichen Forderung tritt Lucia Puttrich an Apple, Google und alle weiteren Unternehmen heran, die Apps, Programme, Musik, sowie übrige digitale Medien im Internet zum Kauf anbieten. Die Verbraucherschutzministerin von Hessen kritisiert das fehlende Rückgaberecht und sieht deshalb in Demos die Lösung. Somit wären die Nutzer in der Lage, eine App testen zu können, bevor der Kauf folgen würde.
Die Politikerin der CDU kritisiert die Anbieter, ohne bestimmte Namen zu nennen und vergleicht den Kauf von Apps mit einem Kleidungsstück. Hierfür gilt bekanntlich ein Widerrufsrecht, sodass der Kunde die Ware bequem anprobieren und bei Nichtgefallen wieder kostenfrei bei einem Warenwert unter 40 Euro an den Anbieter zurückschicken kann. Somit wird die bereits geleistete Zahlung wieder gutgeschrieben oder anderweitig verrechnet. Bei Apps ist dies jedoch nicht möglich. Gekaufte Tools und kleine Programme müssen nach dem zahlungspflichtigen Download behalten werden. Puttrich fordert deshalb von der Bundesregierung, dass die EU-Verbraucherrichtlinien erweitert und die digitalen Güter mit beachtet werden. Das mit dem Download-Kauf nicht existierende Widerrufsrecht soll jedoch nach wie vor nicht verfügbar sein, wenn es nach der Politikerin geht.
Sind Demoversionen die Lösung?
Puttrich schweben nämlich Demoversionen als eine mögliche Lösung vor. Somit könnten die Verbraucher die Apps in einem eingeschränkten Umfang vor dem Kauf testen. Dies fordert die CDU-Verbraucherschutzministerin jedoch nicht nur für Apps, sondern auch für Musik und übrige Software. Apple bietet bereits einminütige Teaser für Musik in iTunes an. Auch die Trailer von Filmen oder Ausschnitte von Serien können zunächst gratis abgerufen werden.
Während Apple jedoch bei den Apps eine Rückgabemöglichkeit kategorisch ausschließt, sind Android-Nutzer in der Lage, gekaufte Programme innerhalb von 15 Minuten „zurückzugeben“. Diese Lösung wäre zumindest für Apple und die zahlreichen iOS-Nutzer eine willkommene Alternative zum aktuellen Zustand.
Eure Meinung
Was haltet Ihr vom Vorschlag der Politikerin? Begrüßt Ihr den Lösungsvorschlag von Puttrich oder wünscht Ihr euch einen anderen Ansatz oder gar die aktuelle Situation? Schreibt uns doch einen Kommentar.
Ne Demoversion von kostenpflichtigen Apps find ich für den Kunden echt gut. Man könnte die Nutzung ja auf 1-2 Tage begrenzen. So würden sich auch wirklich gute Programme herauskristallisieren da nur sie am Ende wirklich gekauft werden.
Das mit den 15 Minuten wußte ich noch gar nicht bei Android.
@Thomas: Früher waren es glaub ich mal 1-2 Tage bei Google :)
So ein Unsinn! Es war doch schon immer so, auch früher, wo man noch in den Laden ist oder per Post seine Games bestellt hat:
Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen , sobald die Verpackungsfolie offen ist!! Und das ist auch gut so!
Ne (erzwungene) Demo Version ist wieder Mehraufwand für den Herausgeber und in meinen Augen überflüssig; dafür gibt’s ne ausführliche Beschreibung mit Screenshots! Und bei offensichtlichen Betrugs Apps kann man sich immer noch an Apple wenden!
Also grundsätzlich finde ich das gut.
Warum ist Software ausgeschlossen ? Ich kann jedes andere Produkt ja auch kurz benutzen und zurückgeben und große Handelsketten schweißen Software einfach wieder ein.
Warum haben einige Hersteller zwischenzeitlich so einen Unsinn wie „Weiterverkauf verboten“ gefordert ?
Ich würde es begrüßen, wenn Software wie jede andere Ware gehändelt wird.
Und jetzt zur anderen Frage : Wieso wußte ich – als Android und IOS Anwendeer – noch nix von der 15 Minuten Sache ?
Ich beziehe kostenpflichtige Apps über den Amazonstore, damit ich keine Kreditkartennummer angeben muß. Bei IOS habe ich zwar auch Kreditkartennummern hinterlegt, aber wenn man es vermeiden kann vermeide ich es.
Zitat ispeedy ↑:
Ich glaube du hast den Sinn nicht ganz verstanden.
Ist ja auch schwer wenn man nur mit seinem Kleinhirn denkt.
@Kumurali
Du hast es nur mit deinen Gehirnen und in ferndiagnosen bist du auch 1a oder?! Mister allwissend
Zitat iFutz ↑:
Danke, das sehe ich als Kompliment :)
Kumurali:
Dann erklär es doch ( so wie du es verstanden hast, was ja auch nicht unbedingt der Realität entsprechen muss! ;-p )! Mister grossko.., ähh, Großhirn!
Das 15 Minuten recht ist meiner Meinung mehr als genug. Es gibt ja auch schon ganz häufig kleinere Free Versionen und ob ein Entwickler der Meinung ist, eine Demo rauszugeben sollte der Entwickler entscheiden. Immerhin Kleidung kann man anprobieren und Autos Probefahrten, da sollten wohl 15 zum testen reichen. Nur bei teuren spielen sollte sich das der Entwickler mal mit der Demo durch den Kopf gehen lassen.
Nimm es an, wie du willst ;)
Der Entwickler hat doch meist nur Vorteile, wenn es eine Demo app und eine Vollversion gibt. Denn so kommen die Leute, mit der Demo app, auf den „Geschmack“. Ich hab zum Beispiel bei „Water?“ auch erst die Demo Version gehabt und damit ich weitere Levels bekomme, habe ich mir dann die Vollversion gekauft. Sonst hätte ich es vielleicht nicht geholt aber das muss jeder Entwickler selber entscheiden.
Zitat ispeedy ↑:
Der Sinn hierbei liegt den Verbraucher zu schützen. Dieser Schutzberuht auf der Sicht, dass Konsumenten gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern strukturell unterlegen sind, das heißt infolge mangelnder Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung benachteiligt werden können.
Ich und du können es beurteilen ob eine Ware für uns Ok ist.
Ein unerfahrener Erst User aber nicht und genau den gilt es hier zu schützen was auch im Sinne jedem Hersteller sein sollte. Denn viele lassen sich nur einmal verar..en und sind dann als Kunde weg.
Zitat iFutz ↑:
Das sehe ich genauso und den Mehraufwand der Freischaltung kann man auch sehr gering halten indem Apple für jeden einzelnen User so eine Art Master-Passwort zum freischalten vergibt der dann nach oder auch vor dem Test das App zum Kauf freigibt.
Du vergisst andauernd dein „:::::::::::::::::SONY RULES::::::::::::::::“ ich mache mir schon sorgen um dich.
Zitat iFutz ↑:
Mist habe ich glatt vergessen ;) deshalb nur für dich :P
::::::::::::::::::::SONY RULES::::::::::::::::::::::::::
Inspiriert mich hier nicht,
Sonst kommt bei mir folgendes drunter
Samsung rules
Von mein IPod gesendet :-)
Zitat Thomas ↑:
IPod ??? :D
Dankeschön ;)
::::::::::::::::::::::::APPLE RULES::::::::::::::::::::::::
Was schreibe ich hier für ein Deutsch :
Von meinem IPod Touch gesendet.
@ Kumurali
Ich bin hier die Mischfamilie, nur 2 IPod Touch 4 und 2 Tab 2, demnächst ein Ipad Mini II ? Für die Schule Und evt. Ein Tab 3 für mich
Neues Handy kommt auch bald, was noch unklar.
Zitat Thomas ↑:
Nöö, sieht genau so schlimm aus wie bei mir!!! :D
Die Verbraucherschutztante hätte mal lieber die fiesen In-App-Verkäufe kritisiert!
Von mir aus braucht nicht jede Billigapplikation eine Demo-Version. Problematisch sind eher die teilweise mangelhaften Produktbeschreibungen der Hersteller oder deren holprige Übersetzungsversuche. In der Regel ziehe ich vor dem Kauf die Nutzerbewertungen zu Rate, wobei die auch mit der nötigen Vorsicht zu genießen sind.