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Apple: Verbraucherschützer erwirken Änderungen der Datenschutzbestimmungen

Apple biete zu ungenaue Bestimmungen zum Datenschutz – das hat nun ein deutsches Gericht entschieden. Zahlreiche Angaben müssen nun von Apple revidiert werden.

Verbraucherschützer konnten sich vor dem Landgericht Berlin gegen Apple durchsetzen und eine Änderung von mehreren Bestimmungen zum Datenschutz bei Apple erwirken. Insgesamt beanstandete das Berliner Gericht acht Artikel der Datenschutz-Bestimmungen bei Apple. Thema sind unter anderem diverse Angaben zur Weitergabe personenbezogener Daten an Kooperationspartner des IT-Konzerns aus Cupertino.

Vor der Verhandlung hatte Apple nach einer Unterlassungserklärung bereits einige Punkte zurückgenommen, nun sind alle der 15 kritisierten Klauseln unwirksam. Die Datenschützer konnten einen Erfolg auf ganzer Linie für sich verbuchen.

Verbraucherschützer prangern mangelnde Transparanz an

Im Urteil des Berliner Gerichts wird deutlich, dass die Speicherung von Kundendaten durch Apple als zu wenig nachvollziehbar eingeschätzt wird. Käufer von Apple-Produkten würden eine umfassende Einwilligung eingehen, dass Apple sämtliche Informationen nach eigenem Belieben verwenden darf. Für Betroffene ist es gänzlich nicht nachvollziehbar, was die Datenschutzbestimmungen Apples eigentlich implizieren – mit anderen Worten: Es gibt im Grunde keinen Datenschutz bei Apple, den ein Kunde einklagen könnte.

Apple hatte versucht, der Rechtsprechung auf bundesdeutschem Boden aus dem Weg zu gehen mit dem Argument der Nichtzuständigkeit: Deutsches Recht sei nicht anwendbar auf das Geschäft Apples, da die Datenspeicherung nicht in Deutschland geschieht, sondern durch Niederlassungen außerhalb des Landes. Das Berliner Gericht widersprach dieser Interpretation mit der Festlegung, dass für Kunden in Deutschland auch deutsches Recht gelten müsse. (via dpa)

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2 Kommentare

  1. Ihr habt vergessen zu schreiben, dass apple noch in Berufung/ Revision gehen kann!! Und das wohl auch wird!

  2. Naja, die Anerkennung das für Kunden in Deutschland auch deutsches Recht gilt ist auf alle Fälle schon mal bemerkenswert. In der globalisierten Welt verstecken sich ja immer mehr Unternehmen gern dahinter das sie als Sitz von Gesellschaftsteilen gern die Standorte auswählen die möglichst für sie optimale Gesetze haben (oder eben nicht haben), sei es um die Gewinne möglichst gering zu versteuern oder eben mit der anderen Gesellschaft die Kundenrechte auszuhebeln. Die EU fördert dieses Verhalten in Teilen auch noch in dem sie dieses Verteilen auf verschiedene Gesellschaften innerhalb eines Unternehmensgeflechts nicht unterbindet.