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US-Gericht: Google muss Apple mit Suchbegriffen versorgen

Ende April berichteten wir von einem Antrag Apples vor einem US-Gericht, der sich um die Methoden ging, mit denen Google die Suchanfragen des Konzerns aus Cupertino behandelt. Die Rede ist nicht von Suchanfragen im Sinne einer Suchmaschine, sondern von den Methoden, mit denen Google auf Anfrage Apples im internen System nach Dokumenten sucht, die im Zusammenhang mit Android stehen. Apple glaubt, dass man bei Google intern ungewöhnliche Begriffe zur Kategorisierung von Dokumenten verwendet, was Suchanfragen ins Leere laufen lässt bzw. zumindest erschwert. Nun entschied das Gericht, dass Google eine Liste mit möglichen Suchwörtern bereitstellen muss.

Google argumentierte, dass die Erstellung solch einer Liste einen unverhältnismäßig großen Aufwand darstelle, den man nicht erbringen müsse, da man in dem Verfahren, in dem lediglich Samsung und Apple Partei sind, nur eine Drittpartei sei, die nicht direkt in das Verfahren involviert ist. Das Gericht folgte bereits der Auffassung nicht, dass die Erstellung der Liste ein unverhältnismäßig großer Aufwand sei. In einer Fußnote des Beschlusses findet sich folgendes Statement, das nicht einer gewissen Komik entbehrt:

The court cannot help but note the irony that Google, a pioneer in searching the internet, is arguing that it would be unduly burdened by producing a list of how it searched its own files.

Unrecht hat Richter Paul S Grewan damit nicht. Google als Pionier im Bereich Suchmaschinen kann wohl kaum für sich geltend machen, dass man mit der Erstellung einer Liste von Suchwörtern überfordert wäre.

Eigentlich hätte sich das Gericht die Beantwortung der Frage sparen können, inwieweit Google involviert ist, weil man das Betriebssystem Android bereitstellt. Dennoch nimmt der Richter in seinem Beschluss dazu Stellung. Google verwechselt nach Ansicht des Richters den Schutz einer Drittpartei mit der Verpflichtung derselben, auf Beschluss des Gerichtes hin zur Transparenz eines Verfahrens beizutragen und dem Gericht alle zur Entscheidung notwendigen Fakten zuzuführen.

Allerdings bemängelt Grewal auch, dass Apple diese Anfrage schon viel früher hätte stellen können und auch auf das Angebot Googles eingehen können, darüber zu diskutieren, welche Dokumente nach dem Gefühl Apples zur Faktenfindung noch fehlen. Im Ergebnis allerdings folgt das Gericht Apple und verpflichtete Google dazu, innerhalb von 48 Stunden die Liste zu überreichen.

 

(via FOSS Patents)

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Ein Kommentar

  1. Das amerikanische Rechtssystem ist immer mal wieder ein Grund zum staunen. ;-) Auch besonders in der Hinsicht das ein Gigant wie Google meint einem Richter erzählen zu können das das erstellen einer Liste von Suchbegriffen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde. Traurig ist das es auch Richter geben würde die dem glauben würde, das zeigen viele viele abstruse Urteile die man immer wieder in den Medien findet.