Facebooks Fotosharing-Dienst Instagram bietet eine eigene iOS-App an, um Zugriff auf den Account vom Mobiltelefon zu haben. Allerdings ist diese für das iPhone 5 optimiert und sieht daher auf dem iPad eher bescheiden aus. Deswegen greifen vor allem iPad-User häufig auf Apps von Drittanbietern zurück, die mit der Instagram-API arbeiten. Aber auch iPhone-Besitzer entdecken mit der Zeit möglicherweise eine App, die besser zu ihnen passt als die offizielle Instagram-App. Instagram selber möchte nun aber deutlicher gegen solche Apps vorgehen. Keine Angst, es wird sie auch weiterhin noch geben, schließlich stellt Instagram die entsprechende Schnittstelle selber zur Verfügung. Allerdings werden die Apps in Zukunft nicht mehr die Bestandteile „Insta“ oder „Gram“ im Namen tragen.
Laut TechCrunch hat Instagram am Montag eine Mail an Entwickler verschickt, in dem auf die neuen Brand-Guidelines aufmerksam gemacht wird. Diese Richtlinie regelt die Art und Weise, auf die Entwickler den Namen Instagram sowie das Logo des Unternehmens für ihre Apps verwenden dürfen. In dieser Mail stand auch, dass die Verwendung der Bestandteile „Insta“ und/oder „Gram“ im Namen der Apps in Zukunft untersagt ist. Bereits bestehende Apps müssen in einer „angemessenen Frist“ ihren Namen ändern.
Nach eigener Aussage möchte Instagram so verhindern, dass es so aussieht, als handele es sich bei einer Drittanbieter-App um eine offizielle Instagram-App. Interessanterweise hat Instagram selber die Entwickler bis vor kurzem in der Dokumentation zur Instagram-API dazu angehalten, die Bestandteile „Insta“ oder „Gram“ (jedoch nicht beide) im Namen ihrer App zu verwenden. Es wird nun also eine nicht unbeträchtliche Anzahl an Entwicklern geben, die ihren Apps neue Namen geben müssen oder aber eine Klage von Instagram riskieren.
Instagram bzw. Facebook hat durchaus das Recht, den Entwicklern vorzuschreiben, wie sie ihre App nennen dürfen und wie nicht. Sobald ein Entwickler in seiner App die Instagram-API benutzt, muss er sich an die gesetzten Bedingungen halten. Interessant wird es zumindest nach deutschem Recht aber bei bereits existierenden Apps. In solche einem Fall steht die Forderung Instagrams zumindest auf wackeligen Füßen. Ob allerdings ein Entwickler deswegen gegen Instagram und damit auch gegen Facebook vor ein Gericht ziehen wird, darf bezweifelt werden.