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DoJ: Apples In-App-Kauf-Regeln waren eine Rache an Amazon

Der E-Book-Prozess zwischen Apple und dem amerikanischen Justizministerium ist noch lange nicht ausgestanden. Vor kurzer Zeit erging zwar ein Urteil gegen Apple, die Strafe liegt aber noch nicht fest. Hinzu kommt, dass Apple erst am Anfang des Instanzenzugs steht und es noch lange dauern wird, bis das Urteil wirklich bestätigt ist. Das US-Justizministerium (DoJ) reichte nun einen neuen Antrag ein, der einen Abschnitt enthält, in dem behauptet wird, Apple habe die Regeln für In-App-Käufe eingeführt, um Amazon zu schaden.

App-Store-Regeln behindern E-Book-Markt

Der Antrag ist ein sogenanntes Punishment Proposal, also ein Schriftstück, mit dem das Justizministerium dem Gericht eine mögliche Strafe vorschlägt und diese begründet. Ein Abschnitt behandelt den Vorwurf, Apple habe die Regeln für In-App-Käufe eingeführt, weil Amazon eine zu große Konkurrenz auf dem E-Book-Markt war. Durch die Regeln sei es für den Kunden deutlich erschwert worden, mittels Apples iOS-Geräten Preise auf dem Markt zu vergleichen.

Als Apple 2011 die App Store Subscriptions einführte und den App Store so für alle möglichen Drittanbieter und Entwickler öffnete, wurde eine Regel geschaffen, die es den Entwicklern verbot, Abos oder Content über einen Link aus ihrer App heraus zu verkaufen, da diese das In-App-Kauf-System umgehen würden. Amazon und andere E-Book-Anbieter waren daraufhin gezwungen, solche Links aus ihren Apps zu entfernen.

Apple behauptete zwar bereits innerhalb des Verfahrens, dass die App-Store-Regeln mit der E-Book-Problematik nichts zu tun haben, aber das US-Justizministeriums ließ sich nicht überzeugen und verlangt, dass Apple gezwungen wird, entsprechende Links wieder zu erlauben. Das Argument des Justizministeriums ist aber sehr schwammig. In dem Antrag wird ausgeführt, dass es einfach nicht wahr sei, dass Apple 30 Prozent an allen in Apps verkauften Gütern bekomme. Shopping-Apps erlauben den Einkauf in Online-Warenhäusern (unter anderem auch Amazon), ohne dass ein Anteil fällig wird. Damit setzt das Justizministerium E-Books mit Waren wie Schuhen oder DVDs gleich.

Belastende E-Mail

Als Beweis für die Behauptungen führt das DoJ eine E-Mail von Steve Jobs an Phil Schiller und Eddy Cue an, in der die Amazon Kindle Werbung explizit genannt wird und Jobs vorschlägt, die Anbieter von virtuellen Büchern, Magazinen und Zeitungen zu zwingen, Apples „weitaus fortschrittlicheres Zahlungssystem“ zu nutzen.

Das DoJ schlägt vor, dass Apple für eine Dauer von zwei Jahren gezwungen wird, entsprechende Hyperlinks in Apps zu erlauben. Weiterhin verlangt das US-Justizministerium auch weiterhin, dass alle bestehenden Verträge aufgehoben werden, die zwischen Apple und den Verlagen bestehen und auf dem Agency-Modell beruhen. Außerdem möchte das DoJ einen unabhängigen Überwachungsmechanismus einführen, der sicherstellt, dass Apple sich an die Vorgaben hält und nicht erneut in Konflikt mit dem Wettbewerbsrecht gerät.

Apple widerspricht dem Antrag

Laut der Nachrichtenagentur Reuters wurde von Apple bereits vehementer Widerspruch laut. Die Vorschläge des DoJ seien auch weiterhin übertrieben und schlecht begründet. Speziell die Forderung nach einer Überwachung von dritter Stelle sei absolut unnötig und ein massiver Eingriff in Apples Dispositionsfreiheit als Unternehmen. Solche Maßnahmen seien nicht mal in strafrechtlichen Kartellverfahren üblich. Ein früherer Vergleichsvorschlag des DoJ enthielt außerdem weitreichende Regelungen, die Apple in den Verhandlungen mit Contentanbietern jeglicher Art einschränken würden.

Liest man den Antrag des US-Justizministeriums, so muss man sagen, dass der Ton definitiv sehr aggressiv ist. So heißt es dort zum Beispiel: „Um es einfach auszudrücken, möchte Apple weiter der üblichen Geschäftspraxis folgen, ohne sich groß um das Wettbewerbsrecht zu kümmern. Dieses Gericht sollte wenig Vertrauen in die Behauptung setzen, dass Apple selber gewährleisten kann, dass sich derartiges illegales Verhalten nicht wiederholen wird. Es muss eine verlässliche Überwachung von jemanden eingerichtet werden, der nicht in Apples Kultur von Missachtung und unsensiblen Verhalten gegenüber von grundlegenden Inhalten des Wettbewerbsrechtes verwickelt ist.“

Das Verfahren, in dem die Strafe für Apple festgelegt wird, wurde von Richterin Denise Cote auf den Mai 2014 festgesetzt. Weder Apple noch das DoJ waren zu einer Stellungnahme bereit.

 

(via MacRumors)

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Ein Kommentar

  1. Entweder die sind komplett gestört die Herren, oder von Apple Konkurrenten bestochen!!!
    Aber Apple wird sich schon zu wehren wissen!!!