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Markenrechtsstreit in Brasilien: Apple darf den Namen iPhone verwenden

Nachdem das Unternehmen IGB Electronica ein eigenes Android-Smartphone mit der Bezeichnung „Gradiente iphone“ auf den brasilianischen Markt gebracht hat, wurde ein Gerichtsprozess gegen Apple angestrebt. Apple setzte sich dabei nun gegen den brasilianischen Konzern durch und darf die Marke „iPhone“ somit offiziell und ohne Einschränkungen verwenden, um die eigenen Smartphones anzubieten.

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Sehr interessant war diese Geschichte, da IGB Electronica die Markenrechte am „Gradiente iphone“ bereits vor 13 Jahren angemeldet hatte. Zu dieser Zeit war selbst Apple noch nicht aktiv, um sich die Rechte am Namen „iPhone“ weltweit zu sichern. Dennoch konnten sich die Kalifornier vor Gericht gegen IGB Electronica durchsetzen.

Richter: iPhone ist eine weltbekannte Marke

Innerhalb der Begründung zum Urteil meinte der Richter, dass die Marke „iPhone“ auf der ganzen Welt bekannt sei. Das Recht IGB Electronica zuzusprechen, so in diesem Fall nicht fair, behauptete Eduardo de Brito. Seiner Meinung nach würden sich Kunden von Apple auf die hohe Qualität beim „iPhone“ verlassen und diese hängt direkt mit dem eigentlichen Produkt zusammen.

Des Weiteren meinte der Richter, dass sich Apple seit vielen Jahren bereits einen Namen durch die zahlreichen „i-Produkte“ machen konnte. Diesen stehen dafür, dass man mit diesen Gerät in das Internet gehen könne. Entsprechende Marken habe Apple in vielen Ländern der Erde registriert und erfolgreich vermarktet.

IGB Electronica kündigte derweil bereits an, in Berufung gehen zu wollen. Spätestens bis dahin dürfen sowohl Apple als auch der Kläger den Namen „iPhone“ verwenden. (via)

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Ein Kommentar

  1. Ich freue mich über dieses Urteil. Nicht weil Apple in erster Instanz den Sieg davongetragen hat, sondern über den Richter mit offensichtlicher Weitsicht, der sich von IGB, die schnell mal das schnelle Geld machen wollte, nicht einwickeln ließ.