Deutsche Verbraucherschützer haben vor dem Landgericht Berlin einen Erfolg gegen den US-Konzern Google errungen. Das Gericht erklärte insgesamt 25 Klauseln aus der Datenschutzerklärung sowie den Nutzungsbestimmungen von Google für rechtswidrig erklärt.
Einschränkungen der Verbraucherrechte und schwammige Formulierungen
Bei 13 der bemängelten Klauseln geht es um das Thema Datenschutz. Diese leiden darunter, dass sie zu schwammig formuliert sind oder aber die Rechte der Verbraucher nach Ansicht des Gerichts auf unzulässige Art und Weise einschränken.
So seien unter anderem Formulierungen zu beanstanden, nach denen Google “unter Umständen” personenbezogene Daten von verschiedenen Google-Diensten verknüpfen oder “möglicherweise” gerätespezifische Informationen sowie Standortdaten erfassen kann, ließ Gerd Billen verlauten, der dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) vorsitzt. Es sei unklar für die Verbraucher, wozu genau sie ihre Zustimmung erteilen.
Bei den bemängelten Nutzungsbestimmungen geht es laut vzbv auch um das Recht von Google, Anwendungen von den Geräten des Nutzers zu entfernen oder Funktionen von Diensten einzustellen und in den Diensten eingestellte Daten zu prüfen, zu ändern oder zu löschen.
Außerdem bemängelte der vzbv, dass allein durch das Setzen eines Hakens neben der Erklärung “Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die Datenschutzerklärung gelesen” keine rechtsgültige Einwilligung in die Nutzung von personenbezogenen Daten möglich sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Google will in Berufung gehen
Das Urteil des LG Berlin ist noch nicht rechtskräftig, Google kann also in Berufung gehen. Laut Kay Overbeck, dem Leiter der Unternehmenskommunikation bei Google Nordeuropa, ist dies auch geplant. “Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind”, erklärte Overbeck.
Man sollte sich Fragen warum google diese schwammigen Wörter nicht einfach rausnimmt und durch klare Formulierungen ersetzt. Ich glaube, dann müssten sie zugeben mit unseren Daten Schindluder zu treiben.
Habe bei gmail einen Account einweichtet und als Telefonnummer eine genommen die ich seit Ewigkeiten nicht mehr nutze, prompt kamen Anrufe von Meinungsforschung Instituten. Soviel zum Thema Weitergabe an dritte