Vor wenigen Tagen sorgte ein Bericht der Online-Ausgabe vom Handelsblatt für Aufsehen. Dabei wurde angemerkt, dass Nutzer des Instant-Messengers WhatsApp ihre Rechte an hochgeladenen Bildern und Videos an das Unternehmen aus Kalifornien übertragen würden. Warum dies jedoch nicht der Fall ist, haben wir euch hier aufgezeigt. Eine weitere Wendung zum Thema ergab sich nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nun jedoch. So entschied ein Gericht, dass WhatsApp das Kleingedruckte auf Deutsch anbieten muss.
Neben den AGBs muss WhatsApp demnach ebenso das eigene Impressum abändern. Hierzulande sind die AGBs lediglich in englischer Sprache verfügbar. Laut dem Gericht sei es deutschen Verbrauchern nicht zuzumuten, diese Bedingungen voll und ganz aufgrund der Sprachbarriere verstehen zu können. Im Zusammenhang mit der geforderten Abänderung der Angaben im Impressum gibt das Landgericht Berlin an, dass Kunden aktuell keine Möglichkeit haben würden, um zum Beispiel eine Beschwerde an WhatsApp zu senden.
Das Landgericht Berlin entschied in Form eines Versäumnisurteils, das aktuell noch nicht rechtskräftig ist. WhatsApp hat nach der Zustellung des Schriftstücks zwei Wochen Zeit um zu reagieren und einen Einspruch einzulegen. Folgt keine Reaktion, so wird das Urteil rechtskräftig und WhatsApp muss die ABGs sowie das Impressum für deutsche Kunden abändern.
WhatsApp wurde um Februar 2014 vom Sozialen Netzwerk Facebook zum Preis von 19 Milliarden Dollar aufgekauft.
Es heisst AGB und nicht AGB’s, da die Abkürzung ja bereits für Allgemeine Geschäftsbedingungen steht. ;)
Ich sehe Dumme Kommentare!
„The Six Sense“
Dumm dümmer am dümmsten . Peter du bist gesellschaftsfähig mit deinem intellekt. @Ikeelyou kann dir nur zustimmen