Hinterlässt die Apple Watch kleine Schlupflöcher im Verkehrsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz? Alle drei Länder sind sich einig, dass man während der Fahrt nicht mit dem Handy telefonieren darf, aber betrifft das auch die Apple Watch?
Kleiner Disclaimer
Zunächst einmal der Hinweis, dass es sich hierbei um eine laienhafte Analyse der Gesetzestexte handelt. Dieser Artikel ist keine rechtsbindende Aussage, sondern sollte lediglich als Orientierungshilfe verstanden werden. Wer es genau und rechtsverbindlich wissen möchte, sollte dringend einen Anwalt, der idealerweise auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, um Hilfe bitten.
Pädagogisch wertvoller Hinweis
Natürlich solltet ihr immer eure ungeteilte Aufmerksamkeit dem Geschehen auf der Straße widmen, um Unfälle zu vermeiden. Jegliche „Spielerei“ mit einem Telefon, dem Infotainment-System oder der Apple Watch ist eine vermeidbare Ablenkung, die nach Möglichkeit zu unterlassen ist, falls es nicht ohnehin verboten ist, während der Fahrt Eingaben zu tätigen.
Grundsätzliche Lage
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind die zutreffenden Gesetze nicht unbedingt identisch, aber im Groben doch einheitlich. Man kann sagen: Grundsätzlich sind Handys am Steuer tabu, Smartwatches wie die Apple Watch werden nicht erwähnt. Aber es sind zuweilen die Details, die darüber entscheiden, ob sie vielleicht doch schon verboten ist, weil das Gesetz entsprechend weitläufig (oder die Ausnahme engmaschig) ausgelegt ist.
Apple Watch in Deutschland
In Deutschland regelt vor allem der §23 der StVO, Absatz 1a die Benutzung eines Telefons im Auto, wenn man der Fahrer ist. Der Satz lautet wörtlich:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Freisprecheinrichtungen jeglicher Art sind erlaubt (eingebaut im Autoradio, direkt im Infotainment-System oder z.B. Bluetooth-Freisprecheinrichtungen), hierzulande ist die Betonung also vor allem auf dem Telefon(-hörer), der nicht angefasst werden darf. Technisch gesehen muss zum Telefonieren mit der Apple Watch nichts angefasst werden, denn die Apple Watch ist wie eine normale Armbanduhr am Handgelenk befestigt. Des Weiteren ist die Apple Watch weder ein Mobiltelefon noch ein Autotelefon. Von daher sollte es von Rechtswegen (Stand: 13.05.2015) keine Probleme mit der Benutzung der Apple Watch als Freisprecheinrichtung geben.
Apple Watch in Österreich
Zwar gibt es die Apple Watch in Österreich noch nicht offiziell zu kaufen, aber einerseits wird sich auch das ändern und andererseits gibt es ja immer Mittel und Wege, dennoch an das begehrte Gadget zu kommen. In Österreich sind es zwei Normen, die über das Schicksal der Apple Watch am Steuer entscheiden, nämlich einerseits das Kraftfahrgesetz §102 Abs. 3. Darin heißt es:
[…] Während des Fahrens ist dem Lenker das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung verboten. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit und den Stand der Technik durch Verordnung die näheren Vorschriften bezüglich der Anforderungen für Freisprecheinrichtungen festzulegen. Freisprecheinrichtungen müssen den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Freisprecheinrichtungen entsprechen.
Das klingt soweit ähnlich wie in Deutschland, allerdings erklärt die Freisprecheinrichtungsverordnung, welche Freisprecheinrichtungen erlaubt sind. Diese Verordnung erklärt in §2 Abs. 2, wie eine mobile Freisprecheinrichtung funktionieren muss. Absatz 1 erklärt die festen, aber dafür muss das Handy fest im Fahrzeuginneren befestigt werden, was eher nicht zutreffend ist.
2. Mobile Freisprecheinrichtungen
Diese müssen über ein ausreichend langes Verbindungskabel oder schnurlos einen Ohrhörer (Kopfhörer) mit dem Mobiltelefon so verbinden, daß gewährleistet ist, daß das Verbindungskabel nicht durch das Blickfeld des Lenkers verläuft. Weiters muß gewährleistet sein, daß das Mikrofon so angebracht werden kann, daß ein einwandfreies Sprechen möglich ist und die beim Lenken erforderliche Körperhaltung während des Telefonierens nicht wesentlich geändert werden muß und weder die freie Sicht noch die Bewegungsfreiheit des Lenkers – insbesondere durch Kabel – beeinträchtigt wird und der Lenker bei Zuwendung nicht von der Beobachtung des Verkehrsumfeldes abgelenkt wird. Der Lenker muß die maßgeblichen Funktionen des Mobiltelefones mit einer Hand bedienen können, ohne die beim Lenken erforderliche Körperhaltung wesentlich zu ändern.
Hier wird es dahingehend spannend, dass von einer mobilen Freisprecheinrichtung ein Kopfhörer verlangt wird, mit dem die Apple Watch nicht aufwarten kann, da sie nur einen Lautsprecher besitzt. In diesem Fall sind die Chancen also ziemlich hoch, dass nach geltender Gesetzeslage die Apple Watch in Österreich nicht als Freisprecheinrichtung genutzt werden darf.
Apple Watch in der Schweiz
Auch in der Schweiz gibt es derzeit die Apple Watch noch nicht zu kaufen. Hier regelt der Artikel 31 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetz (SVG) den Umgang mit Handys:
Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.
Nach einem Gerichtsurteil, das auf das Jahr 1993 zurückreicht, ist ein Fahrzeugführer, der das Mobiltelefon festhält oder zwischen Kopf und Schulter einklemmt, nicht in der Lage das Fahrzeug normal zu beherrschen. Solange das Gespräch den Fahrer nicht vom Verkehrsgeschehen ablenkt, darf mit einer Freisprecheinrichtung telefoniert werden. In der Schweiz wäre die Apple Watch also tendenziell noch im Rennen, was ihr Einsatz als Freisprecheinrichtung angeht.
Cooler Artikel.