Taylor Swift, quasi Stein des Anstoßes für die Bezahlung der Labels während der Probezeit bei Apple Music, hat sich entschieden, ihr neustes Album „1989“ doch zum Streamen freizugeben. Bevor die Bezahlung während der Testphase geklärt war, war sie dagegen und hat das auch marketingwirksam zum Besten gegeben.
0,2 Cent pro Wiedergabe aus dem Stream ist anscheinend besser als nichts, denn die Country-Pop-Musikerin Taylor Swift hat nun auf Twitter verlauten lassen, dass es sich nun „richtig“ anfühle, das neue Album zum Streamen freizugeben. Bevor Apple den Entschluss gefasst hat Musiker bzw. ihre Plattenlabels auch während der kostenlosen Probezeit zu bezahlen, war Swift dagegen, dass ihr neustes Album gestreamt wird. Auch bei Konkurrenzangeboten wie Spotify ist „1989“ nicht zu finden.
Taylor Swift hat in einem offenen Brief, den sie in ihrem Tumblr-Blog veröffentlicht hat, Apple auf den Missstand aufmerksam gemacht, dass das Unternehmen großzügigerweise die Anwender drei Monate bei Apple Music nach Belieben konsumieren lassen wird, aber die Musiker nichts davon haben. Denn geteilt werden sollten ursprünglich die Einnahmen – aber bei einem kostenlosen Probezeitraum liegen die nunmal bei Null. Eddy Cue hat via Twitter eingelenkt und auch Swift persönlich angeschrieben, um mitzuteilen, dass man diese Politik noch einmal überdacht habe.
Apple Music wird am 30. Juni freigeschaltet. Bis dahin werden noch Updates für iOS und iTunes erscheinen, damit man den Dienst nutzen kann. Der monatliche Preis liegt nach der Probephase bei 9,99 Euro im Monat bzw. 14,99 Euro pro Monat für ein Familienabonnement.