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Keine Sammelklage wegen fehlgeleiteter iMessages von Android-Usern

Wer iMessage auf seinem iPhone einrichtet, hinterlässt bei Apple eine Information, dass die Telefonnummer iMessages empfangen kann. Bis man das Ganze rückgängig macht, sind andere iPhones bestrebt, iMessages zu verschicken anstatt SMS. Dies ist der Aufhänger einer Klage gegen Apple – aber eine Sammelklage wird nicht daraus.

Schon im Mai 2014 hat Adrienne Moore eine Klage gegen Apple eingereicht. Sie hatte vorher ein iPhone inkl. iMessage und wechselte auf ein Samsung Galaxy S5 (ohne iMessage). Ihre Kontakte, die ein iPhone nutzen, versenden nun iMessages an ihre Handynummer, die aber nicht mehr ankommen, da sie kein iPhone mehr besitzt. Moore nahm das zum Anlass, gegen Apple zu klagen.

Daraus sollte eine Sammelklage werden, die alle potenziell betroffenen Nutzer mit einschließt. Die Bezirksrichterin Lucy H. Koh sah das aber anders, denn ihrer Meinung nach konnte Moore nicht klar beweisen, dass alle potenziell betroffenen Anwender auch tatsächlich betroffen sind. Außerdem sieht sie nicht, wo Apple einen Vertragsbruch begangen haben soll.

Selbst wenn Moore recht haben sollte, dass iMessage einige Systemfehler habe, wodurch es unmöglich werden könnte, dass andere Nutzer Nachrichten abschicken, bedeutet das die Klage formell korrekt ist und wirklich alle Nutzer davon einen Nachteil haben, begründet Koh ihre Ablehnung der Sammelklage. Apple hat indes auch schon Taten folgen lassen und ein Tool online gestellt, mit dem man seine Handy-Nummer, auch ohne iPhone, aus dem System wieder entfernen kann.

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