„Wir könnten, aber das wäre schlecht fürs Geschäft“ – wer hätte gedacht, dass Apple mit dieser Begründung durchkommt, um ein iPhone nicht zu entriegeln? Genau das ist aber in New York passiert, ein Richter stimmte Apple darin zu, dass das Unternehmen nicht gezwungen werden kann, ein Kunden-Smartphone zu hacken.
Bei einem versuchten Drogenhandel in New York wurde das iPhone des Dealers sichergestellt. Das war Ende 2015 und seither versucht die Staatsgewalt auch in diesem Fall, an die Daten auf dem (verschlüsselten) iPhone zu kommen. Das Justizministerium hat einen Richter gebeten, eine Anordnung zu erlassen, die Apple zur Unterstützung zwingt, aber dazu kam es nicht.
Unterstützung wäre möglich gewesen
Apple hatte bei der Anhörung erklärt, dass es technisch möglich wäre, das iPhone des Dealers zu entschlüsseln, da es noch auf einer älteren Version von iOS betrieben wurde. Entsprechend hatte Apple noch den Key und hätte den Behörden helfen können. Allerdings könnte eine solche richterliche Anordnung dazu führen, dass die Marke „Apple“ nachhaltig geschädigt wird, wenn man ein Kunden-iPhone entschlüsselt. Der zuständige Richter James Orenstein folgte der Argumentation.
All Writs Act zählt nicht
In der Entscheidung kommt der All Writs Act zur Sprache, den auch das FBI vorschickt, um Apple zur Erstellung einer Hacker-Version von iOS zu zwingen. Dieser sei aber nicht anwendbar, so der Richter. Orenstein erklärt, dass die Regeln für die Interpretation der Verfassung ihn dazu veranlassen, den Punkt negieren zu müssen.
Wie TechCrunch berichtet, hat ein Apple-Vorstandsmitglied verlauten lassen, dass das zwar ein gutes Zeichen für Apple im FBI-Fall für San Bernardino sei, jedoch seien die beiden Fälle doch ein wenig unterschiedlich, weshalb der Sieg noch nicht sicher ist.