In den USA – wie auch hier – muss sich bei polizeilichen Ermittlungen niemand selbst belasten. Dazu zählt auch, dass niemand ein Passwort oder PIN-Code eingeben muss, um den Ermittlern den Job zu erleichtern. Anders sieht es aber bei Fingerabdrücken aus – und im Speziellen bei Touch ID.
Finger auflegen kann gefordert werden
Konkret geht es um einen Fall, in dem die Freundin eines mutmaßlichen armenischen Gang-Mitgleids dazu gezwungen werden soll, ihr iPhone per Touch ID zu entsperren. Während sie das von Gesetzeswegen mit einem Passcode nicht müsste, fällt der Fingerabdruck nicht unter den 5. Verfassungszusatz der USA, in der geschrieben steht, dass sich niemand selbst belasten muss.
Das Delikt dabei war ein Identitätsdiebstahl und das Entsperren des iPhones sollte eine Dreiviertelstunde nach der Festnahme geschehen – man kann davon ausgehen, dass zu dem Zeitpunkt das iPhone mit einem Fingerabdruck noch zufrieden ist (nach Neustarts oder ein paar Tagen normalem Benutzens fragt das Gerät dennoch nach dem Passcode).
Was an dem Fall nun neu ist, ist, dass ein Bundesrichter verfügt hat, dass der Fingerabdruck nicht schützenswert ist, sondern ein „echter oder physischer Beweis“ ist. Dafür benötigten Ermittler keine besonderen Erlässe vom Gericht, um ihren Willen durchzusetzen. Anders sieht es aus, wenn es tatsächlich etwas zum Knacken gibt wie Schlösser oder Passwörter.
[via: LA Times, Engadget]