Da würde man sich wundern, was es alles gibt: In den Niederlanden hat eine Frau geklagt, weil Apple ihr defektes iPhone 6 Plus gegen ein generalüberholtes getauscht hat. Das Gericht gab ihr Recht – und Apple muss nun die Gerichtskosten tragen und den Kaufpreis erstatten.
Was war passiert?
In Amsterdam hat eine Frau Apple verklagt. Ihr iPhone 6 Plus war kaputt gegangen, nach nur 9 Monaten. Sie kaufte es im Dezember 2014, im August 2015 wies es einen Defekt auf. Apple bot ihr ersatzweise ein generalüberholtes Gerät an anstatt eines neuem – ein Prozess, den Apple schon seit Jahren verfolgt.
Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und hat Apple nun auferlegt, den Kauf rückgängig zu machen. Apple muss die 799 Euro zurückzahlen und die Gerichtskosten tragen. Laut Gericht hätte das Gericht wenn dann ein neues iPhone aushändigen müssen, da es sich um einen Garantiefall handele.
Das Vorgehen ist bei Apple eigentlich völlig normal. Im Rahmen der einjährigen Garantie – oder wenn AppleCare+ gekauft wurde, auch im Folgejahr – wird ein defektes iPhone gegen ein generalüberholtes getauscht. Laut Garantiebestimmungen ist es „neuwertig in Leistung und Zuverlässigkeit“. Generalüberholte Geräte bestehen teilweise aus neuen und recycelten Teilen. Meist werden zurückgegebene Geräte als Organspender verwendet, da Apple eine recht liberale Rückgabegarantie hat.
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