In den USA wird eine Sammelklage angestrebt. Sie schlägt in eine ähnliche Kerbe wie kürzlich in den Niederlanden. Nutzer sind mit Apples Garantieleistungen unzufrieden, bei denen bei einem Defekt kein neues Gerät ausgehändigt wird, sondern ein generalüberholtes – oder „neuwertiges“, wie Apple es nennt.
AppleCare als Grund zur Sorge
Urheberinnen der Klage sind Vicky Maldonado und Joanne McRight, wie Cult of Mac berichtet. Ihrer Meinung nach schaffe es Apple nicht, im Garantiefall ein Gerät umzutauschen, das dem „Neuzustand in Performance und Zuverlässigkeit“ entspricht. Sie haben beide im Rahmen von AppleCare ein Ersatz-Gerät gekauft und dabei ein generalüberholtes bekommen. Das sei aber nicht neu und deshalb wird jetzt geklagt.
Die Begründung ist, dass generalüberholte Geräte nicht „neu“ sein können, Apple aber genau das in den Garantiebestimmungen verspreche. „Refurbished“, so der englische Begriff, sei dabei als Synonym für „gebraucht“ zu verstehen, bei dem Teile ausgewechselt wurden, damit es wieder wie neu erscheint. Im Gegensatz dazu sei die Definition von „neu“, dass das Gerät noch nie verkauft wurde und zu 100 Prozent aus neuen Komponenten besteht.
Da man sich aufgrund dieser Definitionsfragen betrogen fühlt und sogar einen wirtschaftlichen Schaden erlitten zu haben glaubt, gibt es nun die Sammelklage. Rechtliche Anlässe sollen Vertragsbruch, Garantieverletzungen, falsche Informationen, trügerisches Marketing und unlauterer Wettbewerb sein. An der Sammelklage können sich alle beteiligen, die ein iPhone, iPad oder iPod touch zusammen mit AppleCare oder AppleCare+ nach dem 11. Juli 2011 gekauft haben,