Schon seit dem Start von StreamON bei der Telekom gibt es immer wieder kritische Stimmen zu diesem Angebot. Mit StreamON können die Kunden auf die verschiedensten Video- oder Musikstreaming-Angebote zugreifen, ohne dass die Nutzung auf ihr Datenvolumen angerechnet wird. Nun wurde vom VG Köln das Urteil gefällt, dass der Konzern damit tatsächlich gegen geltendes Recht verstoße.
In Bezug auf das StreamON-Angebot musste die Telekom schon von vielen Seiten Kritik einstecken. Der Vorwurf: Eine solche zubuchbare Vertragsoption gefährde die Netzneutralität. Große und zahlungskräftige Anbieter könnten sich damit einen unzulässigen Vorteil gegenüber der weniger finanzstarken Konkurrenz erkaufen.
Verwaltungsgericht Köln urteilt: StreamON verstößt gegen geltendes Recht
Nun äußerte sich mit dem Verwaltungsgericht Köln eine relevante Instanz zu diesem sehr umstrittenen Thema. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Telekom mit diesem Angebot gegen geltendes Recht verstoße. Laut einem schon vor vielen Monaten gefällten Entscheid der Bundesnetzagentur muss StreamON so auch im europäischen Ausland für die Nutzer zur Verfügung stehen.
Konkret äußert sich das VG-Köln in der Pressemitteilung folgendermaßen zu der Thematik:
„Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass dieses „StreamOn“-Angebot gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen verstoße, und untersagte die Fortführung von „StreamOn“ in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung. „
Die telekom kündigte indes wie bereits zu erwarten an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Damit ist dieses derzeit noch nicht rechtskräftig. Es ist also noch nicht genau abzusehen, wann in der Sache tatsächlich Klarheit herrschen wird.