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e*Message gegen iMessage: Klage wegen Namen gescheitert

Erst vor rund einem Monat berichteten wir über eine Klage des deutschen Unternehmens e*Message gegen Apple. Aufgrund einer vermeintlich zu hohen Ähnlichkeit des Namens von Apples Messengerdienst mit der schon Jahre zuvor gegründeten Firma forderte e*Message eine Unterlassung bzw. eine Schadensersatzzahlung. Damit ist das Unternehmen nun vorerst vor der LG Braunschweig gescheitert. 

Nicht selten kommt es vor, dass Apple von anderen Unternehmen aufgrund von verschiedensten Vorwürfen wie z.B. der vermeintlichen Verletzung von Patenten oder einer zu großen Ähnlichkeit in Design oder eben der Namen bestimmter Produkte verklagt wird. Oftmals mit dem einzigen Ziel eine Schadensersatzzahlung zu erwirken. Auch das deutsche Unternehmen e*Message will eine zu große Ähnlichkeit des Namens von Apples iMessage mit dem eigenen Firmennamen erkannt haben.

LG Braunschweig: Keine Verwechslungsgefahr

Das LG Braunschweig hat eine Unterlassung bzw. eine Schadensersatzzahlung nun jedoch abgelehnt. Da sich das Angebot von e*Message an ein Fachpublikum richte – die Technologie von Pagern wird im allgemeinen nur noch zu speziellen Einsatzzwecken verwendet – seien die Angebote im Grunde nicht vergleichbar. Es bestünde somit auch keine Verwechslungsgefahr und ein wirtschaftlicher Schaden für e*Message aufgrund einer zu großen Ähnlichkeit mit dem Namen iMessage dürfte damit ausgeschlossen sein. Außerdem ist das vorangestellte „e“ wie z.B. beim eBook weit verbreitet als eine Art Beschreibung des Produkts.

Ob das Unternehmen e*Message dieses Urteil nun akzeptiert oder unter Umständen noch in Berufung geht ist momentan unklar. Es bleibt also abzuwarten, ob in dieser Geschichte noch ein weiteres Kapitel hinzukommt oder das bereits das Ende war.

 

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