Erst kürzlich berichteten wir über das Urteil des VG Köln in Sachen StreamON. Demnach verstoßen Teile des Angebots gegen geltendes Recht – zumindest in der aktuellen Form. Nun wurde eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Sollte die Telekom diese nicht einhalten droht ihr eine Strafzahlung. Bis Anfang Dezember hat die Telekom nun Zeit zu reagieren.
Sollte die Telekom sich nicht bis zur gesetzten Frist erklären bzw. weiter gegen das Urteil vorgehen, droht wohl eine Strafzahlung in Höhe von 400.000 Euro. Diese setzt sich zusammen aus insgesamt 4 Verstößen, die das VG Köln festgestellt haben möchte, die mit je 100.000 Euro Strafe geahndet werden sollen. Zu den Verstößen der Telekom gehört demnach unter anderem, dass StreamON nur im Inland, nicht jedoch im EU-Ausland verfügbar ist. Im Rahmen des EU-Roamings sei die Telekom jedoch verpflichtet StreamON auch im EU-Ausland anzubieten.
Auch Vodafone im Fokus
Doch die Telekom ist nicht der einzige Mobilfunkanbieter mit einem Angebot dieser Form. Auch Vodafone lässt die Kunden in einem bestimmten Rahmen ohne Verbrauch ihres Datenvolumens streamen etc.. Somit dürfte die Entwicklung dieser Auseinandersetzung auch für Vodafone interessant sein, schließlich könnte man sich an einem möglicherweise erfolgreichen Vorgehen der Telekom orientieren und sich für eigene rechtliche Schritte ein Beispiel daran nehmen. Allem Anschein nach sei die Umsetzung eines Angebots auch für das EU-Ausland im Rahmen des EU-Roamings jedoch für Vodafone leichter umsetzbar – gut möglich also, dass das Unternehmen diesen Forderungen leichter nachgibt also die Telekom.