In Deutschland dürfen wegen eines Gerichtsurteils das Apple iPhone 7, iPhone 8 und iPhone X nicht mehr verkauft werden. Apple berichtete in einer Pressemitteilung von Dezember hingegen, dass die Smartphones nach wie vor bei einer Handvoll Händler käuflich erhältlich seien.
Jetzt untersagte das Amtsgericht München die entsprechende Textstelle in der Mitteilung, wegen Irreführung.
Apple und das Verkaufsverbot
Apple hatte in der Pressemitteilung von einer weiterhin laufenden Verfügbarkeit aller drei genannten iPhone-Modelle gesprochen. Laut Ansicht des kalifornischen Unternehmens sei das Verkaufsverbot nur für die Apple Stores und den Onlineshop gültig.
Der gegenseitigen Einschätzung ist der Chiphersteller Qualcomm und zwar erwartete er einen Rückzug aller drei Smartphone-Modelle aus den deutschen Handel. Der Hersteller erteilte Apple nun gerichtlich mit einer einstweiligen Verfügung, die irreführende Textpassage in der Pressemitteilung zu entfernen, berichtete Bloomberg.
Was sagt das Gerichtsurteil?
Die Richter verlautbarten in ihrem Urteil, dass die Behauptung, die besagten Apple iPhones wären weiter in Deutschland generell erhältlich, eine Irreführung darstelle. Die Textstelle würde vermitteln, dass die Smartphones unlimitiert gekauft werden könnten und dies entspreche dem Amtsgericht München zufolge nicht der Wahrheit.
In das Verkaufsverbot seien laut Qualcomm auch Drittanbieter inkludiert. Gegen das eigentliche Urteil vom Dezember hatte Apple Einspruch erhoben und in einem zweiten Patentstreit gewonnen, wodurch andere iPhone-Modelle weiterhin in Deutschland verkauft werden dürfen.