In Italien musste Apple vor Gericht gegenüber einem kleinen Modelabel aus Neapel jetzt eine Niederlage einstreichen.
Die beiden Gründer, zwei Brüder, haben ihr Unternehmen Steve Jobs genannt und vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen, wie die „Luzerner Zeitung“ berichtete.
Das Modelabel hat sich auf die Herstellung von Jeans mit dem Aufdruck „Steve Jobs“ fokussiert.
Apple verpasst Markenschutz für Steve Jobs
Apple hatte es leider verpasst den Namen Steve Jobs zu schützen und somit gelang es nicht die Kopie aus Italien zu untersagen. Die Unternehmensgründer haben sogar das Logo fast so wie den berühmten angebissenen Apfel gestaltet. Statt eines Apfels ist es bei ihnen ein J und ließen es sich in der EU markenrechtlich schützen.
Die strenge Rechtsabteilung des Konzerns hat nun der größten Schweizer Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Staehelin den Auftrag erteilt gegen das Unternehmen vorzugehen. Die Verwendung des Logos in der Schweiz soll unter allen Umständen verhindert werden.
Schlappe vor Bundesverwaltungsgericht
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts sahen zwar eine frappierende Ähnlichkeit zum Apple-Logo, jedoch würde keine Gefahr der Verwechslung bestehen. Die junge Modefirma legt sich gezielt mit Apple an, um von der weltbekannten Marke zu profitieren.
Auf das Schreiben der Schweizer Rechtsanwälte zeigten die Richter keine Reaktion und ließen Apple vor Gericht quasi auflaufen. In letzter Zeit musste der Konzern einige Niederlagen, unter anderem gegenüber Qualcomm verkraften.
Man hätte das Logo ruhig zeigen können.