Vom Landgericht München wurden zwei Patentklagen des Chipherstellers Qualcomm gegen Apple abgewiesen, wie „Spiegel Online“ berichtete.
Laut dem Richter habe Apple mit seiner Suchfunktion teilweise nicht gegen Software-Patente verstoßen, die Qualcomm besitzt.
Vier Patentklagen
Die Verhandlung betrifft die Suchfunktion „Spotlight“ und „Siri & Suchen“, die insgesamt vier Klagen seitens Qualcomm gegen Apple umfasst. Nach Ansicht des Chipkonzerns hätte Apple vier Software-Patente verletzt. Zwei dieser Patente hatte der Richter abgewiesen, während über die übrigen beiden noch Gespräche laufen würden.
Auf eine vorläufige Einschätzung des Europäischen Patentamts müsse noch eingegangen werden. Das Gerichtsurteil ist bislang noch nicht gültig. Seit zwölf Monaten streiten die zwei Unternehmen vor Gericht. In den USA, China und Großbritannien besteht zwischen Apple und Qualcomm ebenfalls ein Rechtsstreit.
Zu hohe Lizenzgebühren
Als offenbare Reaktion auf angeblich zu hohe Lizenzgebühren verwendet Apple mittlerweile Intel-Chips statt Prozessoren von Qualcomm für seine iPhones. Gegen Apple hatte Qualcomm in Deutschland Klagen eingereicht und bekam in Mannheim Recht.
Im Dezember hatte das Landgericht München für Qualcomm und gegen Apple entschieden, weshalb die Smartphone-Modelle Apple iPhone 7, 8 und X in Deutschland nicht mehr verkauft werden dürfen. Apple muss nun Schadenersatz an den Chiphersteller zahlen, doch geht dagegen nun in Revision.