Das oberste US-Gericht hat ein Urteil entschieden nach der Vebraucher gegen Apple klagen können und könnte wegweisend sein.
In einer Verbraucherklage wurde die Frage gestellt, ob der Konzern mit dem App-Store seine Monopolstellung ausnutzt. Die Kartellklage wurde jetzt von den Richtern zugelassen und davon könnten jetzt Apple-Kunden profitieren.
Was wurde entschieden?
In ihrer Klageschrift schreiben die Anwälte der Verbraucher, dass Apple auf dem App-Markt widerrechtlich ein Monopol aufgebaut hat. Apple berechnet ab dem zweiten Jahr bei Software-Abos eine Provision von 15 Prozent des Umsatzes nach 30 Prozent im ersten Jahr.
Das kalifornische Unternehmen kämpfte für eine Abweisung der Klage und berief sich dabei auf ein länger zurückliegendes Gerichtsurteil und lieferte das Argument nach der Besitzern eines iPhones keine direkten Apple-Käufer sind und daher nicht klagen können.
Einspruch abgelehnt
Am Montag hatte das Oberste US-Gericht Apples Einspruch abgelehnt und ebnet den Weg für ein Kartellverfahren. Von den neun Richtern sprachen sich fünf für eine Klage-Zulassung aus, während vier Kollegen sich für das Gegenteil aussprachen. Interessantes Detail ist, dass einer der fünf konservativen Richter, die von US-Präsident Trump ernannt wurden, auf die Position ihrer vier liberalen Kollegen wechselte.
Das Argument gegen Apple ist teilweise, dass Entwickler mit unfairen Gebühren belegt werden, die sich auf App-Preise für die Verbraucher niederschlagen. Bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung kann es noch dauern, weil der Oberste Gerichtshof nur über die Begründung der Klage und nicht bezüglich des Gegenstands des Arguments ein Urteil fällte. Ein finales Urteil könnte Apple künftig dazu zwingen sein Geschäftsmodell und die Richtlinien für den App Store anzupassen.
Gegen Apple hat auch der Musikdienst Spotify geklagt und hier leitete die EU ein Wettbewerbsverfahren gegen den iPhone-Hersteller aus Cupertino ein.