Wenn das kostbare Handy versehentlich aus der Hand rutscht und danach eine Beschädigung aufweist, ist der Ärger bei dem Smartphone-Besitzer groß. Schließlich ist das mobile Telefon aus dem Alltag kaum noch wegzudenken: Es wird für die geschäftliche und private Kommunikation, die schnelle Recherche im Internet und die Navigation mit Auto genutzt.
Doch was kann bei einem iPhone Wasserschaden, einem gesprungen Display oder defektem Akku getan werden? In diesem Zusammenhang kommt es besonders auf die laufende Garantie oder Gewährleistung an. Generell gilt, dass bei einer Reparatur in Eigenregie laufende Garantie- oder Gewährleistungsansprüche verloren gehen, weshalb eine Instandsetzung grundsätzlich nur durch eine professionelle Handywerkstatt durchgeführt werden sollte.
So ist die Gewährleistung gestaltet
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung haben Verbraucher eine Reihe an Ansprüchen, wenn ein Mangel an dem Gerät auftritt. Beispielsweise können sie, wenn die Gewährleistung noch greift, einen Austausch oder eine Reparatur ihres Smartphones verlangen. Das Handy muss dann durch den Verkäufer zurückgenommen und gegen ein einwandfreies Gerät ausgetauscht werden. Auch ist es möglich, eine Mangelbeseitigung, also eine Reparatur, durchzuführen.
Wenn ein Austausch oder eine Reparatur des Gerätes nicht möglich ist, besteht durch die Gewährleistung das Recht auf eine Preisminderung oder eine Wandlung. Ebenfalls können Verbraucher ein mangelfreies Ersatzgerät fordern, welches den herkömmlichen Verkaufsbedingungen entspricht.
Bevor eine Wandlung oder Preisminderung durchgesetzt werden kann, muss dem Verkäufer die Möglichkeit zur Verbesserung gegeben werden. Ihm stehen zwei Versuche für die Reparatur zu – schlagen diese fehl, kann eine Wandlung eingefordert werden.
Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche
Die Gewährleistung existiert bei den Smartphones zusätzlich zu der Herstellergarantie. Daher kann der Verbraucher wählen, welche seiner Ansprüche er durchsetzen möchte. Dabei kommt es auf die jeweiligen Garantiebedingungen und die Art des Mangels an. Ebenfalls ist der Zeitpunkt, an dem der Mangel aufgetreten ist, entscheidend.
Tritt der Mangel während der ersten sechs Monate nach dem Kaufzeitpunkt auf, so können sowohl Garantie- als auch Gewährleistungsansprüche verfolgt werden. Nach den ersten sechs Monaten liegt die Beweispflicht, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestand, auf Seiten des Käufers.
In vielen Fällen ist es daher einfacher, die Ansprüche der Herstellergarantie geltend zu machen. Wird ein Austausch des Gerätes über den Hersteller realisiert, so entfallen allerdings die Gewährleistungsansprüche bei dem Händler.
Herstellergarantie – Was bedeutet das?
Im Rahmen der Herstellergarantie wird durch den Hersteller des Gerätes der Austausch oder die Reparatur des Smartphones in einem definierten Zeitraum übernommen. Die Garantie stellt sicher, dass das Gerät in dem festgelegten Zeitraum stets einwandfrei funktioniert. Die Garantie besteht, abhängig von dem jeweiligen Hersteller, in der Regel in einer Zeit zwischen 12 und 24 Monaten und gilt für Herstellungs- und Materialfehler.
Im Unterschied zur Gewährleistung beginnt die Laufzeit der Garantie nach einem Austausch oder einer Reparatur des Gerätes nicht erneut.
iPhone Garantie
Besonders beliebt unter den Smartphones sind die iPhones von Apple. Bei diesen beträgt die Herstellergarantie 12 Monate. Der Hersteller gibt diese Garantie auf das Gerät sowie das entsprechende Originalzubehör bei einer normalen Nutzung hinsichtlich Verarbeitungs- und Materialmängeln.
Eine Garantie von 12 Monaten besteht somit auch für den integrierten Akku und das Ladekabel. Innerhalb der laufenden Garantie ist Apple dazu verpflichtet, defekte Komponenten zu reparieren, auszutauschen oder den entsprechenden Kaufpreis zu erstatten. Eingeschlossen sind alle Schäden, die am iPhone während der Garantie auftreten und nicht durch äußere Einflüsse hervorgerufen wurden.