Der Gerichtshof der Europäischen Union (EU) wies kürzlich Apples Antrag ab, eine Entscheidung der EUIPO aufzuheben, seine Marke “Think Difference” in der EU zu widerrufen.
Apple setzte den Slogan für seine Marketingkampagnen von 1997 bis 2002 ein.
Was war geschehen?
Im Jahr 1997 startete Apple seine weltweit bekannte “Think Different”-Kampagne und registrierte den Satz anschließend als Marke in der EU, deren Registrierung 1998 und 2005 erneuert wurde. Die Marke umfasste Produkte wie Software, Tastaturen, Hardware, Computer, Computerterminals und Multimediaprodukte.
Vor sechs Jahren reichte der Schweizer Uhrenhersteller Swatch drei Anträge beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) ein und hoffte, die Marke zu widerrufen.
Das Unternehmen entschied sich für diesen Schritt, weil in eigenen Werbekampagnen der Slogan “Tick Different” verwendet wurde. Swatch behauptete, dass Apple den Spruch “Think Different” seit fünf Jahren nicht mehr verwendete.
Apples Beschwerden abgewiesen
Die Nichtigkeitsabteilung der EUIPO widerrief im Jahr 2018 dann die angefochtenen Marken aus dem Jahr 2016. Apples Beschwerden gegen die Entscheidungen wurden von der Vierten Beschwerdekammer zurückgewiesen.
Im Januar 2021 hatte der Konzern drei Klagen vor dem EU-Gerichtshof eingereicht, die am 8. Juni 2022 abgewiesen wurden.
Das Gericht (PDF) vertritt die Ansicht, dass “Think Different” in über zehn Jahren vor dem Rechtsstreit nicht wirklich nutzte. Zwischen Apple und Swatch gab es bereits einen Markenstreit über “One More Thing”, weil der Uhrenhersteller den Spruch einsetzte.