Apple hat einige neue Geschmacksmuster in Form von Design-Patenten erhalten, darunter zwei, welche die kompakten 35 W Dual USB-C Ports abdecken.
Ein drittes Patent wurde für die AirPods Pro von der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Den Haag erteilt.
Details der Geschmacksmuster
Die neuen Geschmacksmuster gelten für 35 W Dual USB-C Ports und eines für die AirPods Pro. Im Vergleich zu Patentanmeldungen geben Geschmacksmuster nur Geschmacksmusterzahlen der Öffentlichkeit preis, ohne weitere Informationen zum Design mitzuteilen.
Ein Designpatent vom Patentamt Hongkong beschreibt ein kompaktes Netzteil für 35 W Dual USB-C Ports, auf dem eine Zeichnung mit zwei Zinken zu sehen ist, die sich im Netzteil befinden. Hier werden die Zinken in geöffneter und geschlossener Position gezeigt.
AirPods Pro Designpatent
Das Gesdchmacksmuster für die AirPods Pro wurden bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum im niederländischen Den Haag registriert, berichtete Patentlyapple. Das Designpatent wurde unter der Nummer D977460 angemeldet und beinhaltet keine Grafiken.
Apple reichte seine Marke Lonarco Classification 14-01 für „Aufnahme-, und Telekommunikationsgeräte“ ein. Am 7. Februar 2023 wurde die Anmeldung genehmigt und gewährt. Es sind nur einige Bilder bei dem Geschmacksmuster zu sehen ohne genaue Informationen zum Design zu liefern.
Jährlich meldet Apple Patente und Geschmacksmuster an, die nicht immer in neuen Produkten oder Dienstleistungen resultieren müssen. Die Anmeldungen dienen nur dem Schutz eigener Designs und Technologien.