{"id":106989,"date":"2014-03-10T16:30:48","date_gmt":"2014-03-10T15:30:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.apfelnews.eu\/?p=106989"},"modified":"2014-03-10T13:59:02","modified_gmt":"2014-03-10T12:59:02","slug":"usa-kein-verkaufsverbot-fur-samsung-gerate-apples-position-geschwacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.apfelnews.de\/2014\/03\/10\/usa-kein-verkaufsverbot-fur-samsung-gerate-apples-position-geschwacht\/","title":{"rendered":"USA: Kein Verkaufsverbot f\u00fcr Samsung-Ger\u00e4te, Apples Position geschw\u00e4cht"},"content":{"rendered":"
Die Patentstreitigkeiten zwischen Samsung und Apple haben sich schon l\u00e4ngst den Status einer \u201cunendlichen Geschichte\u201d erarbeitet. In dem ersten Prozess in den USA, der 2011 begann, ist nun eine weitere Entscheidung gefallen.<\/strong><\/p>\n Mit der Festlegung des Schadensersatzes, der sich letztlich auf etwas weniger als eine Milliarde US-Dollar belief<\/a>, war es noch nicht getan. Apple versuchte noch, vor Gericht ein Verkaufsverbot f\u00fcr die von der Klage erfassten Samsung-Ger\u00e4te zu erwirken.<\/strong> Das Argument dahinter war, dass Samsung bewusst von Apple kopiert habe und die reine Begleichung des erlittenen Schadens dem Unrechtsgehalt dieser Tat nicht gerecht werden.<\/p>\n Das kalifornische Gericht unter der Leitung von Richterin Lucy Koh hat diese Forderung nun zur\u00fcckgewiesen.<\/strong> Sie argumentierte, dass die Patentverletzungen nicht der Grund daf\u00fcr waren, dass die Kunden zu Samsungs Ger\u00e4ten gegriffen haben. Ein Verkaufsverbot sei daher mit zu vielen Wettbewerbsvorteilen f\u00fcr Apple verbunden. Der US Supreme Court hatte eine Warnung herausgegeben, nach der die Inhaber von Patenten diese nicht missbrauchen sollten, um mehr Wettbewerbsvorteile zu erlangen als die, die sie durch die Verletzung des Patents erlitten haben.<\/p>\n Es handelt sich dabei um das finale Urteil in diesem Fall – zumindest auf dieser Stufe des Instanzenzuges.<\/p>\n Nun k\u00f6nnte man argumentieren, dass die in Rede stehenden Samsung-Ger\u00e4te inzwischen sowieso so alt sind, dass ein Verkaufsverbot nicht mehr wirklich viel Wirkung erzielen w\u00fcrde. Aber letztlich ging es Apple in diesem Fall nicht mehr um das Verkaufsverbot an sich. Vielmehr ist man sich in Cupertino dar\u00fcber im Klaren, dass diese Entscheidung als Pr\u00e4zedenzfall f\u00fcr weitere Patentstreitigkeiten dienen wird.<\/strong><\/p>\n Mit anderen Worten: Die Gerichte werden sich in Zukunft an diesem Ergebnis orientieren (eine Besonderheit des angloamerikanischen Case-Law-Systems). Das wiederum bedeutet, dass Apples Aussichten, ein Verkaufsverbot f\u00fcr bestimmte Samsung-Ger\u00e4te zu erreichen, auch in Zukunft eher schlecht sind.<\/p>\n Nur 20 Stunden, nachdem Richterin Koh das Urteil gef\u00e4llt hat, sind Samsungs Anw\u00e4lte gegen das Urteil in Berufung gegangen.<\/strong> Samsung war aus mehreren Gr\u00fcnden nicht mit dem Urteil zufrieden. Das Gericht (bzw. die Jury) schmetterte jede Gegenklage des koreanischen Unternehmens ab, und laut Insider-Berichten resultierte das Urteil zum gro\u00dfen Teil aus der Tatsache, dass die Jury keine Lust mehr auf das langwierige Verfahren hatte.<\/p>\n<\/p>\n
Kein Verkaufsverbot f\u00fcr Samsungs Ger\u00e4te<\/h3>\n
Die Entscheidung ist richtungsweisend<\/h3>\n
Samsung ist bereits in Berufung gegangen<\/h3>\n