Der Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EU) wies k\u00fcrzlich Apples Antrag ab, eine Entscheidung der EUIPO aufzuheben, seine Marke \u201cThink Difference\u201d in der EU zu widerrufen.<\/p>\n
Apple setzte den Slogan f\u00fcr seine Marketingkampagnen von 1997 bis 2002 ein.
\n<\/a><\/p>\n
Im Jahr 1997 startete Apple seine weltweit bekannte \u201cThink Different\u201d-Kampagne und registrierte den Satz anschlie\u00dfend als Marke in der EU, deren Registrierung 1998 und 2005 erneuert wurde. Die Marke umfasste Produkte wie Software, Tastaturen, Hardware, Computer, Computerterminals und Multimediaprodukte.<\/p>\n
Vor sechs Jahren reichte der Schweizer Uhrenhersteller Swatch drei Antr\u00e4ge beim Amt der EU f\u00fcr geistiges Eigentum (EUIPO) ein und hoffte, die Marke zu widerrufen.<\/p>\n
Das Unternehmen entschied sich f\u00fcr diesen Schritt, weil in eigenen Werbekampagnen der Slogan \u201cTick Different\u201d verwendet wurde. Swatch behauptete, dass Apple den Spruch \u201cThink Different\u201d seit f\u00fcnf Jahren nicht mehr verwendete.<\/p>\n
Die Nichtigkeitsabteilung der EUIPO widerrief im Jahr 2018 dann die angefochtenen Marken aus dem Jahr 2016. Apples Beschwerden gegen die Entscheidungen wurden von der Vierten Beschwerdekammer zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n
Im Januar 2021 hatte der Konzern drei Klagen vor dem EU-Gerichtshof eingereicht, die am 8. Juni 2022 abgewiesen wurden.<\/p>\n
Das Gericht<\/a> (PDF) vertritt die Ansicht, dass \u201cThink Different\u201d in \u00fcber zehn Jahren vor dem Rechtsstreit nicht wirklich nutzte. Zwischen Apple und Swatch gab es bereits einen Markenstreit \u00fcber \u201cOne More Thing\u201d, weil der Uhrenhersteller den Spruch einsetzte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"