{"id":86031,"date":"2013-04-05T11:03:41","date_gmt":"2013-04-05T09:03:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.apfelnews.eu\/?p=86031"},"modified":"2017-02-15T16:12:08","modified_gmt":"2017-02-15T15:12:08","slug":"slide-to-unlock-apple-verliert-in-deutschland-die-rechte-der-beruhmtesten-iphone-geste","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.apfelnews.de\/2013\/04\/05\/slide-to-unlock-apple-verliert-in-deutschland-die-rechte-der-beruhmtesten-iphone-geste\/","title":{"rendered":"Slide to Unlock: Apple verliert in Deutschland die Rechte der ber\u00fchmtesten iPhone Geste"},"content":{"rendered":"
F\u00fcnf Richter des\u00a0Bundespatentgerichts, mit Sitz in M\u00fcnchen, haben Apples Slide to Unlock zumindest in Deutschland f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt. Es handelt sich hierbei um die ber\u00fchmteste Geste der Apple iDevices. So ber\u00fchmt die Entsperrfunktion ist so unwichtig ist diese auch in den Augen der Richter, so dass ab sofort kein Patentrechtsschutz mehr greift.\u00a0<\/strong><\/p>\n Im Vergleich zu dem in den USA vorherrschenden und oftmals auch kritisierten Patentrecht, kann man in Deutschland lediglich Software sch\u00fctzen lassen, die eine technische L\u00f6sung f\u00fcr ein Problem beinhaltet. Smartphone Lockscreens via Wisch-Geste zu entsperren ist mittlerweile eine g\u00e4ngige Methode. Apples Slide to Unlock Geste<\/strong> scheint laut den vorsitzenden Richtern also keine Software darzustellen, die ein wirkliches Technik-Problem l\u00f6st.<\/p>\n Zur Untersuchung dieses fragw\u00fcrdigen Patents kam es \u00fcbrigens, weil Samsung und auch Motorola entsprechend klagten. So setzen auch iPhone Konkurrenten auf das Entsprerren des Lockscreens via Wischgeste. Bislang mussten hier aber Abweichungen zur Slide to Unlock Methodik von Apple umgesetzt werden. H\u00e4tte Samsung bei dem neuen Galaxy S4 beispielsweise auf einen Schieberegler zum entsperren des Lockscreens gesetzt, der auch noch von links nach rechts den Entsperr-Prozess realisiert h\u00e4tte, w\u00e4re ein Patentrechtsstreit mit Apple vorprogrammiert gewesen. Das k\u00f6nnte sich nun aber \u00e4ndern.<\/p>\n Apple kann beim Bundesgerichtshof noch in Berufung gehen. Das letzte Wort ist in dieser Angelegenheit also noch nicht gesprochen. Anfang Februar sicherte <\/a>sich Apple die Slide to Unlock Geste als Geschmacksmuster. Ein Jahr davor klagte<\/a> Apple gegen Motorola. Auch hier war die Slide to Unlock Geste Gegenstand des Verfahrens.<\/p>\n<\/p>\n